„Ich halte den Rechtsakt in der jetzigen Form für einen großen Fehler, der die Taxonomie als Ganzes stark beschädigt und unsere Klimaziele gefährden könnte“, erklärte Lemke. Die Bundesregierung werde jetzt beraten, wie sie mit dem Beschluss der EU-Kommission umgehe, hieß es. Bereits im Januar hatten beide Minister deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht Deutschland den Rechtsakt der Kommission ablehnen sollte, wenn er in wesentlichen Punkten unverändert bleibt. „Die für uns notwendigen Veränderungen sehen wir nicht“, bilanzierte Habeck am Mittwoch.
Beide Minister bekräftigten erneut ihre klare Ablehnung der Einstufung von Atomkraft als nachhaltige Investition. „Wir haben wiederholt deutlich gemacht, dass wir die Einbeziehung von Atomenergie in die Taxonomie für falsch halten“, sagte Habeck. „Das Ganze konterkariert das gute Konzept der Taxonomie und läuft ihren Zielen zuwider.“
Hintergrund der Kritik ist ein Rechtsakt, den die EU-Kommission am Mittwochmittag trotz massiver Kritik angenommen hat. Er betrifft eine Neuerung in der sogenannten EU-Taxonomie, die vorsieht, dass künftig Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke in der Europäischen Union unter bestimmten Auflagen als klimafreundlich beziehungsweise nachhaltig gelten sollen.
„Greenwashing effektiv verhindern“
„Wir brauchen einen glaubwürdigen Nachhaltigkeitsstandard für die Finanzmärkte, der Greenwashing effektiv verhindert und die nötigen Investitionen dorthin lenkt, wo wir diese so dringend brauchen: in den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien und eine nachhaltige Energiewende“, erklärte Lemke. „Jede Milliarde, die durch diesen Kommissions-Beschluss zusätzlich in die Atomkraft fließt, fehlt dann dafür.“
Ausdrückliche Kritik an der Einstufung von Gas als nachhaltig übten Lemke und Habeck in ihrem Statement nicht. Die EU-Kommission ist in ihrem finalen Rechtsakt dem Wunsch der Bundesregierung nach flexibleren Rahmenbedingungen für Gaskraftwerke entgegengekommen. (dpa-AFX)