Nur 278 Abgeordnete stimmten gegen den von der EU-Kommission vorgelegten delegierten Rechtsakt. Notwendig für eine Ablehnung im Parlament wäre eine absolute Mehrheit von 353 Stimmen gewesen. Das Umweltinstitut kritisiert diese Entscheidung und fordert die Bundesregierung auf, gegen das Vorgehen zu klagen.
„Das gescheiterte Veto im EU-Parlament ist ein verheerendes Signal für die gesamte Klimapolitik der EU. Denn ein Nachhaltigkeitskatalog, in dem klare wissenschaftliche Kriterien durch die Interessen Frankreichs und Deutschlands an Atomkraft und Erdgas aufgeweicht werden, ist bestenfalls wertlos. Dieses schamlose Greenwashing beschädigt die Glaubwürdigkeit der europäischen Klimapolitik massiv“, kommentiert Hauke Doerk, Referent für Radioaktivität und Energiepolitik am Umweltinstitut.
„Für die Energiewende ist diese Entscheidung verheerend: Nun können unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit Milliarden in hochriskante und klimaschädliche Technologien investiert werden. Diese Finanzmittel werden für die Investitionen in erneuerbare Energien fehlen, die wir dringend ausbauen müssen“, so Doerk weiter. „Das EU-Parlament hat heute die Möglichkeit verpasst, klare Nachhaltigkeitskriterien ohne Sonderregeln für Gas und Atom zu schaffen, die in Wirtschaft und Finanzbranche auch eine sinnvolle Anwendung finden. Nun können nur noch Klagen von einzelnen Mitgliedstaaten sowie des EU-Parlaments selbst das Greenwashing stoppen. Wir fordern daher die deutsche Bundesregierung und das EU-Parlament auf, den Klageweg zu beschreiten.“
Der Vorstoß der EU-Kommission per delegiertem Rechtsakt gilt als Kuhhandel zwischen den Interessen Frankreichs an Investitionen in seine überalterten Atomkraftwerke und den Interessen Deutschlands, die Gas-Industrie zu stärken. Die Ausschüsse für Wirtschaft (Econ) und Umwelt (Envi) hatten am 14. Juni klar für eine Ablehnung des delegierten Rechtsaktes der Kommission gestimmt.