Grüne: Mietobergrenzen, Baupflicht und notfalls auch Enteignung

Die Grünen-Fraktion im Bundestag will in Regionen mit Wohnungsnot Mietobergrenzen einführen und Möglichkeiten einer Verpflichtung zum Bauen ausweiten.

Toni Hofreiter ist Mitglied des deutschen Bundestags und von Buendnis 90/Die Gruenen im Bundestag

 

„Künftig sollen Baugebote nicht nur für einzelne Grundstücke, sondern für bestimmte Gebiete ausgesprochen werden können“, heißt es in einem Beschluss, den die Abgeordneten am Freitag auf ihrer Klausur in Potsdam fassten. Wenn trotzdem nicht gebaut werde, sei „in letzter Konsequenz eine Eineignung gegen Entschädigung“ möglich.

In Gebieten mit regionalen Mietobergrenzen soll die Miete nach dem Willen der Grünen höchstens drei Prozent im Jahr steigen dürfen, aber nicht über die ortsübliche Miete hinaus.

Bei Neuanmietungen soll die Miete nicht mehr als fünf Prozent über der ortsüblichen Miete liegen dürfen. Zudem wollen die Grünen die Mietpreisbremse erneut nachschärfen und Ausnahmen abschaffen. Verstöße sollen mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden können. (dpa-AFX)

Foto: Die Grünen

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