Die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse kann in Kraft treten. Der Bundesrat hat das von der Bundesregierung eingebrachte und vom Bundestag im Februar beschlossene Gesetz am Freitag passieren lassen.
Die bisherige Regelung wäre in Kürze ausgelaufen, die neue soll nun bis längstens Ende 2025 gelten. Wo die Preisbremse gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen.
Angesichts der andauernden Wohnungsnot und steigender Mieten wird die Regelung zugleich verschärft. Künftig können Mieter zu viel gezahlte Miete erstmals auch rückwirkend für bis zu zweieinhalb Jahre zurückfordern. (dpa-AFX)
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