Das Bundesverfassungsgericht hat eine Ausnahmeregel bei der Grunderwerbsteuer für verfassungswidrig erklärt. Dabei geht es um die Besteuerung beim Erwerb von Firmen oder Firmenanteilen.
Das in Karlsruhe ansässige Bundesverfassungsgericht hat eine Ausnahme bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Die Ausnahmeregel betrifft die Besteuerung beim Kauf von Firmen.
Die Regeln seien mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes unvereinbar, bestimmten die Karlsruher Richter in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
Steuersatz richtet sich nach Kaufpreis
Grunderwerbsteuer wird beim Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung fällig. Der Steuersatz richtet sich in der Regel nach dem Kaufpreis.
Anders ist es jedoch, wenn der Verkehrswert eines Grundstücks nicht bestimmt werden kann, etwa weil Anteile von, oder Firmen gekauft werden, zu deren Gesellschaftsvermögen Grundbesitz gehört. Die Steuer bemisst sich dann nach anderen Grundsätzen. Diese seien jedoch verfassungswidrig, monierte der Bundesfinanzhof und legte die Sache 2011 den Verfassungsrichtern vor.
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Die Karlsruher Richter gaben ihren Münchner Kollegen recht: Der Gesetzgeber muss die Ausnahmen nun bis zum 30. Juni 2016 rückwirkend zu 2009 reformieren.
Quelle: dpa-AFX
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