Die Grundfähigkeitsversicherung wird von der Assekuranz zunehmend als Alternative zum Berufsunfähigkeitsschutz vermarktet. Mit Canada Life und Nürnberger haben gleich zwei Lebensversicherer umfassende Veränderungen in diesem Produktbereich vorgenommen.
Nach Angaben der Canada Life versichert ihre Grundfähigkeitspolice ab sofort den Verlust von 19 statt bislang 13 Alltagsfähigkeiten. So soll die Rente beispielsweise auch dann gezahlt werden, wenn die geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, etwa bei Gedächtnisverlust oder fehlender Orientierung.
Neu ist zudem, dass die Rente bereits ab Pflegestufe I gewährt wird und leichter zu beantragen sein soll. Interessierte müssen ab sofort neun Gesundheitsfragen beantworten, für eine Rentenhöhe ab 2.500 Euro im Monat sind es elf Fragen, bis zu einer Maximal-Monatsrente von 1.000 Euro reicht es, wenn sieben Fragen beantwortet werden.
Insbesondere für Menschen mit akademischen und Büro-Berufen soll der neue Tarif günstiger ausfallen, kündigte Canada Life an. Für vorwiegend körperlich ausgeübte Berufe, wie beispielsweise Handwerker, soll es in der Regel ebenfalls preiswerter werden, heißt es.
Auch beim Mitbewerber Nürnberger hat man die Zielgruppe der Handwerker in den Vertriebsfokus genommen. Die seit 1. Juni erhältliche Grundfähigkeitspolice „HandwerkerSchutz“ besteht aus den drei Bausteinen BasisSchutz, KrankheitsSchutz und UnfallSchutz. Die maximale Jahresrente aus BasisSchutz und UnfallSchutz beträgt 60.000 Euro, erklärt der Versicherer. Dabei sollen die Leistungen unabhängig davon erfolgen, ob der Beruf tatsächlich aufgegeben wurde.
Der BasisSchutz leistet ab einem zwölfmonatigem Verlust einer der Grundfähigkeiten Sehen, Sprechen, Hören, Gebrauch der Hände, der Beine oder der Arme sowie Autofahren. Außerdem besteht ein Leistungsanspruch, wenn die versicherte Person pflegebedürftig ist.
Der Baustein KrankheitsSchutz soll dann greifen, wenn Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, gutartiger Hirntumor, Nierenversagen oder Krebs beim Kunden festgestellt werden. Nach einer solchen Diagnose zahlt die Police einmalig bis zu 30.000 Euro.
Beim UnfallSchutz soll der Kunde zwischen zwei Varianten wählen: Einer Unfall-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die eine monatliche Rente vorsieht, wenn der Kunde aufgrund eines Unfalls berufsunfähig wird, und einer Unfallversicherung mit einer Kapitalleistung, die auch den privaten Bereich abdeckt. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 26.000 Euro sind dabei ebenfalls integriert, heißt es.
Wie der Leistungsfall aussehen soll, erklärt die Nürnberger an einem Beispiel: Durch herabfallende Steine erleidet ein Pflasterer sehr starke Quetschungen beider Hände und kann sie deshalb nicht mehr benutzen. In diesem Fall sollen der Basis- und der UnfallSchutz greifen. Der Handwerker bekommt demnach eine monatliche Rente aus Baustein Eins sowie Leistungen aus Baustein Drei. (lk)
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