Grundrente: Entfällt nun die Bedürftigkeitsprüfung doch?

Nach langem Hin und Her scheint die Bundesregierung in der Frage der Grundrente nun zu einem Kompromiss gekommen zu sein. Dies berichtet der Tagesspiegel. Was der Kompromiss konkret vorsieht.

Zwischenzeitlich gefährdete die Frage nach der Grundrente die Große Koalition. Einige Politiker fragen, ob die Auseinandersetzung gar zum Ende der gemeinsamen Regierung führt. Nun scheinen sich die Bemühungen von Bundesarmeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Kanzleramtschef Braun (CDU) auszuzahlen: So berichtet Cordula Eubel für den Tagesspiegel, dass ein Kompromiss getroffen sei. 

Was beschlossen ist

Inhalt des Konsens ist der Verzicht auf die Bedürftigkeitsprüfung. Wer 35 Jahre gearbeitet hat, der kann nach einer Einkommensprüfung Anspruch auf die Grundrente haben. Unklar ist derzeit, so Eubel, welche Höhe die Grenze haben soll. Insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Steuerlasten wird diese Frage ein wichtiges Nadelöhr sein.

Dieser Kompromiss ermöglicht es etwa zwei Millionen Menschen, eine höhere Rente zu erhalten, heißt es im Tagesspiegel weiter. In jedem Fall sei es jedoch Ziel, dass man deutlich mehr Personen profitieren lässt als die ursprünglich 150.000 von der SPD ermittelten. 

Wie es nun weiter geht

Entschieden ist der Kompromiss noch nicht. Nun muss sich das Fachgremium mit der Frage der Finanzierung befassen. Erklärtes Ziel sei es , so Eubel weiter, vor der Wahl in Thüringen eine finale Entscheidung zur Grundrente zu verkünden.

 

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
3 Comments
Inline Feedbacks
View all comments