Unmittelbar vor der ersten Sitzung einer hochrangigen Arbeitsgruppe der großen Koalition zur Grundrente hat die FDP eine umfassende Überarbeitung der bisherigen Pläne gefordert.
Bei den diskutierten Modellen von Union und SPD werde vielen von Altersarmut bedrohten Menschen nicht geholfen, sagte der Rentenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
„Das kann so nicht bleiben“
Hintergrund ist, dass die Grundrente, ein Aufschlag für kleine Renten, nur diejenigen bekommen sollen, die mindestens 35 Jahre mit Beiträgen rentenversichert waren. „Das kann so nicht bleiben“, sagte Vogel.
„Zielgenauigkeit als Lackmustest des Modells gilt dabei doppelt“, mahnte Vogel weiter. Vermieden werden müsse auch „Gießkannenpolitik“. Zwischen 80 und 97 Prozent der möglichen Empfänger der Grundrente seien gar nicht von Altersarmut betroffen. Nötig wäre ein kluges Konzept zur gezielten Bekämpfung von Altersarmut, forderte der FDP-Politiker.
Bedürftigkeitsprüfung in Arbeitsgruppe verhandelt
Nach monatelangem Streit kommt an diesem Freitag in Berlin erstmals eine Arbeitsgruppe zusammen, die einen Kompromiss zur Grundrente herbeiführen soll. Der zehnköpfigen Arbeitsgruppe gehören unter anderem Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Kanzleramtschef Helge Braun (CDU), Finanzminister Olaf Scholz (SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, Thüringens CDU-Chef Mike Mohring, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) an. Ein Durchbruch wurde für diesen Freitag noch nicht erwartet.
Hauptstreitpunkt war über Wochen die Frage der Bedürftigkeitsprüfung. Die Union pochte darauf, dass vor einer Auszahlung der Grundrente geprüft wird, ob Betroffene den Aufschlag wirklich brauchen. Die SPD beharrte darauf, keine solche Prüfung vorzunehmen. Heil hatte seine Pläne bereits im Mai vorgestellt, die Union hatten diese rundheraus zurückgewiesen.
Finanzierung nach wie vor offen
Als Kompromiss zeichnete sich ab, dass das Einkommen, aber nicht das Vermögen oder das bewohnte Wohneigentum geprüft wird. Die Grundrente soll demnach erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze ausgezahlt werden. Über zwei Millionen Menschen sollen von dem geplanten Aufschlag für Minirenten profitieren. Auf diese Grundlinien hatten sich Heil und Braun verständigt.