Grundrente für 100 000 Menschen weniger

Weniger Menschen mit kleinen Renten als ursprünglich geplant sollen von der geplanten Grundrente profitieren. Im Einführungsjahr 2021 sollen es 1,3 Millionen Menschen sein – zuletzt war das Bundesarbeitsministerium von 1,4 Millionen ausgegangen. Auf die Rentenversicherung dürften Verwaltungskosten von mehreren hundert Millionen Euro zukommen. Das geht aus dem Referentenentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Der Entwurf wurde im Zuge interner Abstimmungen in der Bundesregierung in den vergangenen Tagen noch verändert. Seinen ursprünglichen Entwurf hatte das Arbeitsministerium im Januar in die Regierungsabstimmung geschickt. Die Union war damit aber nicht einverstanden. Die Änderungen gehen auf eine Einigung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vom Anfang des Monats zurück. An diesem Mittwoch soll das Bundeskabinett die Grundrente beschließen.

Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro bei Alleinstehenden und 1950 Euro bei Paaren liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Bei 1300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus.

Zweite Einkommensschwelle ist neu

Neu ist im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf eine zweite Einkommensschwelle: Liegt das Einkommen bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden. Hat ein Ehepaar also zum Beispiel 2400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.

Für die Prüfung, ob Menschen, die bereits Rente beziehen, auch den Aufschlag durch die Grundrente erhalten sollen, veranschlagt der Entwurf Kosten in Höhe von 74,8 Millionen Euro. Für diese Ausgaben der Rentenversicherung soll der Bund aufkommen. 640 Beschäftige sollen damit bei der Rentenversicherung ein Jahr lang zu tun haben. Die Prüfung ausländischer Einkommen bei Bestandsrentnern, die nicht automatisch abgeglichen werden können, soll 75,9 Millionen Euro kosten. Hierfür sollen 650 Arbeitnehmer für ein Jahr lang nötig sein. Weitere Posten im Erfüllungsaufwand der Rentenversicherung kommen laut dem Entwurf dazu.

Vorgesehen sind auch Stichproben beim Bundeszentralamt für Steuern und Abfragen bei den Kreditinstituten. Geprüft werden soll damit, ob Profiteure der Grundrente wie vorgeschrieben auch tatsächlich ausreichend Angaben zu Kapitalerträgen gemacht haben, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind.

Kosten für die Grundrente revidiert

Die Kosten für die Grundrente für den Bundeshaushalt werden für das Startjahr auf 1,30 statt wie im Entwurf vom Januar auf 1,39 Milliarden Euro taxiert. Damit beträgt die Grundrente rechnerisch im Durchschnitt rund 83 Euro im Monat.

„Insgesamt werden rund 5 Prozent der Versichertenrenten über eine Grundrente aufgestockt, wobei der Anteil bei den Männern rund 3 Prozent und bei den Frauen rund 7 Prozent beträgt“, so der Entwurf. „Etwa drei Viertel der Berechtigten leben in den alten und etwa ein Viertel in den neuen Bundesländern.“

Bezug der Grundrente ab 33 Jahren Rentenbeiträgen

Grundrente beziehen soll man bei Minirenten ab 33 Jahren mit Rentenbeiträgen aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden und bei 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen. Die Beiträge müssen im Schnitt einem Wert zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens entsprechen. Im vergangenen Jahr waren das 972 bis 2593 Euro brutto.

FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg kritisierte die Grundrente als „ungerecht, unpraktikabel und auch potenziell verfassungswidrig“. Daran änderten auch kleine Veränderungen im Koalitionspoker nichts. (dpa-AFX)

Foto: picture-alliance

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