Der Gesetzesvorschlag, eine geltende Grundrente in Deutschland einzuführen, steht bereits seit längerer Zeit in der Diskussion und wird vom Bundesarbeits- und Sozialministerium forciert. Doch es regt sich erneut Kritik.
„Eine pauschale Verteilung von Rentenzuschlägen nach dem Gießkannenprinzip ohne eine Bedürftigkeitsprüfung lehnen wir ab“, erläutert Michael H. Heinz, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), ganz direkt die Stellung seines Verbandes.
Ein Gerechtigkeitskonflikt
Es muss ein Gleichgewicht zwischen den Menschen zustande kommen, welche zu den rentenfinanzierenden Erwerbstätigen zählen und solchen, welche vor dem Staat als Rentner gelten, erklärt Heinz. Rentenempfänger, die jahrelang einen Beruf ausgeübt haben und sich dennoch keine existenzsichernde Rente erwirtschaften konnten, sollten vermehrt unterstützt werden, um eine Generationengerechtigkeit zu erzielen.
Vorsorge statt Nachsorgec
Um das Risiko der Altersarmut möglichst früh auszuschalten, sei eine Erhöhung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen und ein folglich höherer Lohn unerlässlich, damit sozialstaatliche Unterstützung im Rentenalter möglicherweise nicht mehr von Nöten ist.
„Auch die zusätzliche Förderung und der Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge können Altersarmut verhindern“, so Heinz. (el)
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