Grundsteuer: Drei Viertel der Eigentümer müssen mehr zahlen

Älteres Einfamilienhaus
Foto: Bildagentur PantherMedia / ewastudio
Immobilien wurden 2022 neu bewertet (Symbolbild).

Nach einer Online-Umfrage von ImmoScout24 unter 2.001 Eigentümerinnen und Eigentümern von Immobilien muss die große Mehrheit ab diesem Jahr auf Basis der neuen Grundstücksbewertungen mehr Grundsteuer zahlen. Auch für viele Mieter wird es teurer.

In den meisten Bundesländern wurde in den vergangenen Tagen der Bescheid für die Grundsteuer 2025 versendet. Die neue Grundstücksbewertung von 2022 bedeutet demnach für 73 Prozent der Menschen mit Wohneigentum eine höhere Steuerbelastung, für 30 Prozent ist die jährliche Grundsteuer mehr als doppelt so hoch. 28 Prozent planen einen Widerspruch gegen die Festsetzung der Grundsteuer, so ImmoScout24.


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„In diesem Frühjahr spüren viele Eigentümerinnen und Eigentümer die Grundsteuerreform in ihrem Geldbeutel. Der neue Grundsteuerbescheid sorgt in den meisten Fällen für höhere Betriebskosten. Was für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle ist, führt jetzt für den Einzelnen zu einer höheren finanziellen Belastung“, sagt Daniel HendelVice President Product Management bei ImmoScout24. „Mehr als ein Drittel schauen daher genau, ob sie einen Anspruch auf Steuerentlastung durchsetzen können.“ 

25 Prozent zahlen weniger

Bei 30 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer verdoppelt sich der Betrag der Grundsteuer. Rund ein Fünftel der Befragten (18 Prozent) muss über 50 Prozent mehr Grundsteuer zahlen, und bei einem Viertel (25 Prozent) sind es über zehn Prozent mehr. Für insgesamt 27 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer ist die Grundsteuer nicht gestiegen und ein Viertel (25 Prozent) zahlt nun sogar weniger Abgaben.

Eine Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer (65 Prozent) möchte die Steuer, so wie sie angesetzt ist, entrichten und keine weiteren Recherchen anstellen – wie beispielsweise eine Prüfung im Transparenzregister. 35 Prozent planen zumindest eine Recherche, um die Steuererhöhung nachzuvollziehen. 28 Prozent sind entschlossen, Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzureichen. 

Die Grundsteuer wird je nach Bundesland mit unterschiedlichen Modellen ermittelt. Nicht immer ist die Berechnung fehlerfrei, so ImmoScout24. Der Einspruch ist unter Umständen möglich, wenn der nachgewiesene gemeine Grundstückswert den Grundsteuerwert unterschreitet. Das muss über ein Gutachten nachgewiesen werden. Ob sich dieses Gutachten lohnt, kann durch einen von ImmoScout24 und Sprengnetter entwickelten Rechner ermittelt werden.

Zwei Drittel der Vermieter geben Erhöhung weiter

Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der befragten Eigentümerinnen und Eigentümer vermieten ihre Immobilien. Davon planen 66 Prozent eine Anpassung der Betriebskosten, um die Erhöhung der Grundsteuer weiterzugeben. 22 Prozent wussten es zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht. 12 Prozent planen keine Erhöhung aufgrund der geänderten Grundsteuer.

Daniel Hendel sagt dazu: „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Zusatzkosten durch höhere Grundsteuerabgaben im ohnehin angespannten Mietmarkt ankommen – dann in Form von Betriebskosten und damit gänzlich ohne schützende Obergrenzen.“

Die Online-Umfrage erfolgte im Januar und Februar 2025 unter 2.001 ImmoScout24-Nutzerinnen und Nutzern, die eine Immobilie besitzen. Bei einigen Fragen war eine Mehrfachantwort möglich.

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