Allerdings können Städte und Gemeinden über den von ihnen jeweils individuell festzulegenden Grundsteuer-Hebesatz dafür sorgen, dass die Mieten durch die Grundsteuer-Reform nicht über Gebühr steigen werden.
Die Unionsfraktion im Bundestag, aber auch Bayern und weitere Länder lehnen das Scholz-Modell klar ab. Hilbers sagte, man könne auch Indikatoren einbauen, „die abbilden, ob ich in einem wohlhabenden Stadtteil lebe oder in einem weniger wohlhabenden“.
Das Ganze müsse aber automatisierbar sein – man dürfe nicht Milliardensummen für den Verwaltungsaufwand verwenden. Man brauche ein Modell mit möglichst wenig Bürokratie, „es sollte aufkommensneutral und gerecht sein“.
Baldige Einigung nötig
Unabhängig von dem Modell rechnet das Bundesfinanzministerium mit rund 2.200 Stellen, die für die Steuererhebung notwendig sind, da auch beim Flächenmodell alle Werte neu erhoben werden müssten. In Regierungskreisen wurden noch weitere harte Verhandlungen erwartet.
Da die Reform bis Ende des Jahres stehen und zuvor von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, braucht es jedoch eine baldige Einigung, möglichst in den nächsten Wochen. Füracker nannte Ende Januar als möglichen Zeitpunkt für einen Kompromiss-Entwurf.
Aus Sicht der SPD ist ein reines Flächenmodell viel zu ungerecht. So kritisierte die SPD-Bundestagsfraktion, das Flächenmodell hätte zur Folge, dass ein „Luxusappartement am Berliner Gendarmenmarkt künftig genauso niedrig besteuert würde, wie eine gleich große Doppelhaushälfte in Berlin-Marzahn“.
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