Stau am BU-Markt: Sorgt die Betriebsrentenreform für freie Fahrt?

Das im Rahmen der Betriebsrentenreform eingeführte Sozialpartnermodell bietet auch die Chance auf eine Absicherung des Invaliditätsrisikos, sagt Versicherungsexperte Ulrich Pasdika. Doch wie könnte eine solche Absicherung ausgestaltet sein?

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Freie Fahrt für die Invaliditätsvorsorge: Die Chance für neue Impulse bei der Arbeitskraftabsicherung der Arbeitnehmer in Deutschland?

„Die Gruppenversicherung nach internationalem Vorbild erfüllt die Anforderung des Garantieverbots und bietet zahlreiche Vorteile für die Versicherung des Invaliditätsrisikos im Rahmen des Sozialpartnermodells„. Dies schreibt Ulrich Pasdika, Direktor und Leiter Marktbereich Leben/Kranken der General Reinsurance AG, kurz Gen Re, in der Publikation Risk Matters.

Ausgestaltung der Gruppenversicherung

Doch wie könnte eine solche Gruppenversicherung zur Arbeitskraftabsicherung konkret ausgestaltet sein?

-> Bei der Gruppenversicherung handelt es sich demnach um ein Mischverfahren aus Umlage und Kapitaldeckung. Die Prämien für die Belegschaft müssten einjährig so kalkuliert werden, dass durch sie „für alle neuen Leistungsfälle dieses Jahres die voraussichtlichen künftigen Leistungszahlungen finanziert werden können“. In der Regel würden die Prämien dabei über alle Gruppenmitglieder verteilt werden, so dass jeder Arbeitnehmer beispielsweise einen fixen Prozentsatz von seinem Gehalt zahlen müsste.

-> Bei der jährlichen Neuberechnung, auch Erneuerung, der nicht garantierten Prämien stellt der Arbeitgeber dem Versicherer laut Pasdika bestimmte Informationen zu der versicherten Gruppe zur Verfügung. Der Versicherer verwendet diese und eine Analyse der bisherigen Leistungsfälle als Basis für die Prämienkalkulation des kommenden Jahres.

Anbieterwettbewerb sorgt für kompetitive Prämien

-> Die jährliche Erneuerung könne durch die Unternehmen auch im Rahmen eines Anbieterwettbewerbs ausgeschrieben werden. Die versicherte Gruppe könne also unter Umständen von Versicherer zu Versicherer wandern. Aus diesem Grund sei eine Überschussbeteiligung in der Gruppenversicherung unüblich, da der Versicherer Jahre mit vielen Leistungsfällen unter Umständen über die Zeit nicht ausgleichen kann. Allerdings würde der Anbieterwettbewerb wettbewerbsfähige Prämien garantieren. Zudem seien durch die kurzfristige Kalkulation die Sicherheitsmargen niedriger.

Seite zwei: Prämisse: (Fast) alle müssen mitmachen

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