Gutachten: Mietendeckel nicht verfassungswidrig

Nach mehreren Gutachten, denen zufolge der in Berlin geplante Mietendeckel verfassungswidrig sein könnte, kommen einige Rechtswissenschaftler nun zu einem anderen Ergebnis.

Die Linke-Fraktion sieht sich durch das Gutachten in ihrem Kurs bestätigt.

In einem am Montag vorgestellten Gutachten im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung heißt es, landesrechtliche Maßnahmen zur öffentlich- rechtlichen Regulierung der Mieten seien zulässig. Dies kollidiere nicht mit dem Bundesrecht, dem die Gestaltung des privaten Mietvertragsrecht obliege.

Für Berlin bedeute dies den Gutachtern vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik der Universität Bremen zufolge: „Sowohl ein Mietpreismoratorium als auch eine Mietpreisobergrenze beziehungsweise eine Mietpreisabsenkung sind weder vom Bundesrecht ausgeschlossen noch diesem gegenläufig.“ Der Landesgesetzgeber habe die Kompetenz, entsprechende Vorschriften einzuführen.

Rot-Rot-Grün will die Mieten für 1,5 Millionen vor 2014 gebaute Wohnungen fünf Jahre lang auf dem Stand von Mitte 2019 einfrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festlegen. Wenn die Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten sind, soll die Senkung von Bestandsmieten möglich sein – allerdings erst neun Monate nach dem im ersten Quartal 2020 geplanten Inkrafttreten des Gesetzes. Berlin betritt hier juristisches Neuland, Verfassungsklagen gegen das Vorhaben sind schon angekündigt.

„Plumpes Argument“ 

Die Linke-Fraktion sieht sich durch das Gutachten im Auftrag der ihr nahestehenden Stiftung in ihrem Kurs bestätigt. „Wir fordern die Opposition und die Vermieterlobby deshalb dazu auf, endlich mit uns eine sachliche Debatte über die Einzelfragen des Gesetzes zu führen“, erklärte der Linke-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg. „Die Zeit, sich hinter dem plumpen und falschen Argument der Verfassungswidrigkeit zu verstecken, ist vorbei.“ (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance 

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