Häusliche Pflege: Entlastungsbudget soll komme

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat in Berlin ein neues Konzept für die häusliche Pflege vorgestellt. Darin wird auch eine Forderung des Sozialverbands VdK Deutschland berücksichtigt, das sogenannte Entlastungsbudget. Ein Kommentar der Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland Verena Bentele.

Menschen, die zu Hause gepflegt werden, fühlen sich oft wie im Dschungel. Keiner blickt mehr durch. Die Bürokratie überfordert die Menschen. Viele beantragen bestimmte Leistungen erst gar nicht. Mit dem neuen Konzept des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, würde sich der Bürokratiedschungel lichten. Die häusliche Pflege könnte so einfacher und flexibler werden. Das wäre ein Fortschritt für die 1,77 Millionen Pflegebedürftigen in unserem Land, die zu Hause gepflegt werden.

Pflege betrifft jeden – für eine Pflegevollversicherung

Pflege betrifft jeden. Pflege ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. Deshalb müssen alle Versicherten in eine ein¬heitliche soziale Pflegeversicherung einzahlen, also auch Beamte und Selbstständige. Um die Kommunen nicht zu überfordern, wären hier auch Steuermittel des Bundes einsetzbar. Die zu erwartenden Kosten für eine Pflegevollversicherung wären für die Versicherten und Arbeitgeber über¬schaubar – aber nur dann, wenn die gesetzliche und die private Pflegeversicherung nicht mehr getrennt wären.

Hintergrund zum Pflegekonzept

Laut Konzept des Pflegebeauftragten der Bundesregierung sollen künftig Pflegebedürftigen für die häusliche Pflege zwei Budgets zur Verfügung stehen: ein Pflegebudget und ein Entlastungsbudget. Die Höhe des Pflegebudgets bemisst sich demnach am Pflegegrad und umfasst die bisherigen Pflegesachleistungen beziehungsweise das Pflegegeld. Zusätzlich fließen der Entlastungsbetrag von 125 Euro, die 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und ein Teil des für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehenden Betrags in das Budget. Das Entlastungsbudget umfasst die bisherigen Beträge der Kurzzeit- sowie der Tages- und Nachtpflege. Ebenso wird der übrige Teil des für Verhinderungspflege zur Verfügung stehenden Betrags dem Entlastungsbudget zugeordnet.

Foto: Shutterstock

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