Die neuen haftpflichtartigen „Verwandten“ der Unfallversicherung, bei denen der Versicherer den entstandenen Schaden so ersetzt, als sei er selbst der Unfallverursacher, können das Risiko für Vermittler erhöhen, vom Kunden in Haftung genommen zu werden.
Während die klassische Unfallversicherung eine Summenversicherung ist, bei der sich die ausgezahlte Einmalleistung an Invaliditätsgrad und Progression bemisst, gibt es immer mehr Tarife, die von diesem Konzept abweichen. Ein Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe ist hier nicht maßgeblich.
Ausgleich von Einkommensverlusten
Als Beispiele nennt Ellen Ludwig, Geschäftsführerin des Analysehauses Ascore, die Unfallpolice „Unfall Individual“ der Bayerischen oder den Tarif „Gleichgewicht“ von Prokundo.
Diese Unfallversicherungen zahlen für Unfallfolgen wie Verdienstausfälle, Pflegekosten, Renteneinbußen oder sorgen für einen Ausgleich von Einkommensverlusten.
Der Invaliditätsgrad spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, die Versicherungsleistung wird durch einen unfallbedingten dauerhaften Schaden ausgelöst.
Da klassische Unfallpolicen eine lange Tradition haben, bleibt nach Einschätzung von Ludwig abzuwarten, wie die neuen haftpflichtartigen Verwandten von Kunden und Vermittlern aufgenommen werden.
Gute Marktchancen
Roland Roider, Vorstand der Haftpflichtkasse Darmstadt, schätzt die Marktchancen der haftpflichtartigen Unfallpolicen tendenziell gut ein: „Der Vorteil dieses Produktansatzes: Sowohl der Versicherungsvermittler als auch der Versicherte müssen sich nicht die Frage stellen, ob der vereinbarte Versicherungsschutz noch ausreichend ist. Dieser passt sich quasi automatisch an. Auf der anderen Seite werden diese Produkte noch etwas Zeit benötigen, um ausgereift am Markt Fuß zu fassen.“
Einen Nachteil sieht er allerdings darin, dass eben nur der entstandene Schaden ersetzt wird und nicht mehr. Hier habe die klassische Unfallversicherung einen klaren Vorteil.
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