Haftpflichtkasse muss Gasthaus für Corona-Schließung entschädigen

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Alleine beim Landgericht München I sind bisher 88 Klagen zu Betriebsschließungsversicherungen eingegangen.

In der Klagewelle um die Kosten für Gaststätten, die wegen der Corona-Pandemie schließen mussten, hat ein weiterer Wirt gegen seine Versicherung gewonnen.

Das Landgericht München I sprach der Gaststätte Emmeramsmühle am Donnerstag gut 427.000 Euro zu. Damit gab es der Klage des Wirts gegen die Haftpflichtkasse statt.

Die Versicherung hatte sich geweigert zu zahlen. Das Gericht befand nun aber, dass die Klausel, mit der sie ihren Leistungsumfang einschränken wollte, intransparent und unwirksam sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Erst am Mittwoch hatten sich der Wirt der bekannten Gaststätte Paulaner am Nockherberg und die Allianz bei einer ähnlichen Klage außergerichtlich geeinigt. In einem anderen Fall hat das Gericht bereits zugunsten eines weiteren Wirts entschieden. Alleine beim Landgericht München I sind bisher 88 Klagen zu Betriebsschließungsversicherungen eingegangen. (dpa-AFX)

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