GDV: 15 Prozent der Haushalte ohne Haftpflichtschutz

Bislang verzichten 15 Prozent aller Haushalte in Deutschland auf den wichtigen Basisschutz. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 des Statistischen Bundesamtes für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.

Haftpflichtpolicen sind Basisschutz.

Den Zahlen zufolge sichern sich insbesondere viele Arbeitslose und Geringverdiener nicht gegen Haftpflichtschäden ab: Nur rund 60 Prozent der Haushalte, in denen der Haupteinkommensbezieher arbeitslos ist, und 65 Prozent der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.100 Euro verfügen über eine private Haftpflichtversicherung.

Beamte nahezu vollständig abgesichert

Die Verbreitung von Haftpflichtversicherungsschutz ist in diesen sozialen Gruppen damit weit unterdurchschnittlich. In Haushalten mit einem Nettoeinkommen ab 1.100 Euro haben 90 Prozent eine private Haftpflichtversicherung, bei Beamten liegt der Anteil sogar bei 96 Prozent. Im bundesweiten Durchschnitt verfügen 85 Prozent der Haushalte über eine private Haftpflichtversicherung.

Regionale Unterschiede gibt es kaum – in den Bundesländern liegt die Verbreitung der Haftpflichtversicherung zwischen 82 Prozent in Berlin und Bremen und 88 Prozent in Bayern und Schleswig-Holstein.

Die Verbreitung von Haftpflichtversicherungsschutz ist in sozialen Gruppen sehr unterdurchschnittlich.

„Auch wenn das Budget klein und der Sparzwang hoch ist, sollte die Haftpflichtversicherung auf der Prioritätenliste ganz weit oben stehen. Ohne ausreichenden Schutz kann auch eine nur kleine Unachtsamkeit zu einem Schuldenberg führen, den der Einzelne im Zweifel sein Leben lang nicht mehr abtragen kann. Gegen diese Gefahr kann man sich schon für einen geringen Betrag von wenigen Euro im Monat schützen“, sagt Dr. Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des GDV.

Schutz vor zahlungsunfähigen Schadenverursachern

Gause weist darauf hin, dass ein fehlender Haftpflichtschutz auch für den Geschädigten ein Risiko darstellen kann. Ist der Verursacher eines Schadens nicht versichert und verfügt über keine sonstigen finanziellen Mittel, kann der Geschädigte seine Ansprüche nicht durchsetzen und bleibt auf seinen Kosten sitzen. Vor diesem Risiko schütze eine Forderungsausfalldeckung, die einige Versicherer als Bestandteil einer Haftpflichtversicherung anbieten. Sie übernehme im Fall eines zahlungsunfähigen Verursachers die entstandenen Kosten.

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Foto: GDV

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