BGH-Urteil: Kfz-Haftpflichtversicherer leistet auch bei psychischen Schäden

Gemäß eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Kfz-Haftpflichtversicherer unter bestimmten Bedingungen auch eine Leistungspflicht bei psychischen Beeinträchtigungen des Betroffenen.

BGH: Die Schadensersatzpflicht für psychische Auswirkungen einer Verletzungshandlung setzt nicht voraus, dass sie eine organische Ursache hat.

In dem vorliegenden Streitfall (Az.: VI ZR 548/12) war ein alkoholisierter und die Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich überschreitender Pkw-Fahrer von seiner Fahrspur abgekommen. Auf der Gegenfahrbahn verfehlte er einen Motorradfahrer nur knapp, kollidierte allerdings mit der Frau des Motorradfahrers, ebenfalls auf dem Motorrad unterwegs, und tötete diese.

Der Kfz-Haftpflichtversicherer des Pkw-Fahrers zahlte dem Motorradfahrer außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro. Mit der Klage verlangt der Motorradfahrer ein weiteres Schmerzensgeld in einer Größenordnung von 8.000 Euro.

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Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass ein Schmerzensgeldanspruch eine Körperverletzung oder eine Gesundheitsbeschädigung voraussetze. Dies sei hier nicht der Fall.

Organische Ursache nicht Voraussetzung

Der BGH widerspricht dieser Einschätzung mit seinem finalen Urteil. So habe das Berufungsgericht nicht berücksichtigt, ob die psychischen Beeinträchtigungen auf eine direkte Beteiligung an dem Unfall zurückzuführen oder ob sie durch den Erhalt einer Unfallnachricht ausgelöst worden seien. In diesem Fall war der Motorradfahrer unmittelbar beteiligt und musste sogar mit ansehen, wie seine Frau starb.

Zudem setze die Schadensersatzpflicht für psychische Auswirkungen einer Verletzungshandlung nicht voraus, dass sie eine organische Ursache habe; es genüge grundsätzlich die Gewissheit, dass die psychisch bedingte Gesundheitsschädigung ohne die Verletzungshandlung nicht aufgetreten wäre. Der Haftpflichtversicherer habe aus diesem Grund weiteres Schmerzensgeld zu zahlen. (nl)

Foto: Shutterstock

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