Infinus-Prozess: „Sie haben vorsätzlich getäuscht“

Viereinhalb Jahre nach dem Ende des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus sind am Montag fünf ehemalige Manager zu Freiheitsstrafen zwischen acht Jahren sowie fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts sprach sie des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug schuldig.

Seit November 2015 mussten sich fünf Ex-Manager der größtenteils insolventen Dresdner Infinus-Finanzgruppe wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs verantworten.

Gegen einen weiteren Angeklagten verhängten die Richter viereinhalb Jahre wegen Beihilfe. Zudem verfügten sie, dass deren Vermögen in Höhe von insgesamt über 51 Millionen Euro eingezogen wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidiger kündigten Revision an.

„Sie haben vorsätzlich getäuscht und Schaden der Anleger in Kauf genommen“, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass das Geschäftsmodell ein „Schneeballsystem“ war und bezifferten den Nettoschaden mit rund 155 Millionen Euro. Die Höhe sei „im Zweifel für die Angeklagten“ bewertet worden. Der wirtschaftliche Gesamtschaden liege mit 415,6 Millionen Euro bedeutend höher, sagte der Vorsitzende.

In einem der größten und längsten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands geht es um etwa 22.000 Anleger. In der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft den Schaden zuvor mit rund 312 Millionen Euro beziffert.

Infinus sei bis zuletzt eine „nach außen brillierende, nach innen aber brüchige“ und wohl nicht dauerhafte Erfolgsgeschichte gewesen, sagte Schlüter-Staats. „Tatsächlich gab es überhaupt kein echtes Geschäft zum Zweck der Renditegewinnung.“ Bei Infinus habe es sich um ein wirtschaftlich eng verwobenes, von außen kaum durchschaubares Geflecht von Firmen gehandelt, die täglich neu gesteuert Geschäfte untereinander machten.

„Eine sich immer schneller drehende Spirale“

Nach Überzeugung der Richter schlossen die zuletzt 22 Gesellschaften untereinander Luftgeschäfte ab. Es seien Gewinne generiert worden, die aber nur auf dem Papier existierten. Gegenüber Vermittlern und Anlegern sei ein funktionierendes Geschäftsmodell dargestellt worden, das es nicht gab. Tatsächlich seien Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen mit zu hohen Renditeversprechen gehandelt worden, die nur mit dem Geld von zusätzlich eingeworbenen Anlegern hätten bedient werden können.

Dieser „Schneeballeffekt“ habe sich verstärkt, da immer neue, großvolumige Eigenverträge abgeschlossen werden mussten, um in der Gewinnzone zu bleiben. „Es war eine sich immer schneller drehende Spirale“, konstatierte Schlüter-Staats. „Jeder, der es weiterhin betreibt, wird zum Betrüger, weil er weiß, dass der Schaden umso größer ist, je länger es läuft.“ Am Ende habe die Finanzierungslücke rund 50 Millionen Euro betragen.

Seite zwei: „Ein sehr intelligenter Betrug“

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