Liefert ein Hersteller beispielsweise ein Steuerelement mit einem Konstruktionsfehler, ist das ärgerlich. Kommt es durch das fehlerhafte Produkt dann auch noch zu einem Schaden, stellt sich die Frage: Wer muss dafür haften? „Laut des Produkthaftungsgesetzes (ProdHG) haftet jeder Hersteller für Schäden bei Dritten, die im Zusammenhang mit fehlerhaften Produkten entstanden sind – auch ohne eigenes Verschulden“, erklärt Michael Staschik, Leiter Geschäftsfeld SHU Firmenindividual bei der Nürnberger Versicherung.
Was bedeutet Produkthaftung?
Aber nicht nur Hersteller, auch Händler, Handwerker und sogenannte Quasi-Hersteller können von Schadenersatzansprüchen betroffen sein, wenn sie fehlerhafte Produkte in Umlauf bringen. „Erhält beispielsweise ein Lebensmittelbetrieb Verpackungsmaterial geliefert, das einen unangenehmen Geschmack absondert, muss der Hersteller für den entstandenen Schaden aufkommen“, so Staschik. „Aber auch fehlende Warnhinweise können unter die Produkthaftung fallen, zum Beispiel dann, wenn eine Person durch falsche Handhabung des Gegenstands verletzt wird.“
Produkthaftpflichtversicherung praktisch unverzichtbar
Für Zulieferer, die große Mengen eines Produkts im Umlauf haben, sind Schadenersatzforderungen oft ein harter Schlag. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können in so einer Situation schnell an ihre finanziellen Grenzen geraten. „Der passende Versicherungsschutz ist daher branchenübergreifend für praktisch alle produzierenden Betriebe, aber auch für Händler unverzichtbar“, sagt Staschik. „Besonders wichtig ist es, beim Abschluss auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu achten.“ In manchen Fällen kann auch eine in der Betriebshaftpflichtversicherung enthaltene Produkthaftpflichtversicherung ausreichend sein.
Eigenes Haftungsrisiko berücksichtigen
Vom kleinen Handwerksbetrieb über den mittelständischen Nahrungsmittelhersteller bis hin zum Großhändler – für jedes produzierende Unternehmen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss. Sie tritt ein, wenn es durch ein hergestelltes Produkt zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. „Die Schadenersatzansprüche durch fehlerhafte Produkte können den Versicherungsumfang jedoch schnell übersteigen“, warnt Staschik.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die gelieferten mangelhaften Produkte bereits verarbeitet oder verbaut wurden. „Dann ist eine sogenannte erweiterte Produkthaftpflichtversicherung notwendig. Diese richtet sich in erster Linie an Zulieferer, deren Produkte von anderen weiterverarbeitet werden“, so der Experte der Nürnberger Versicherung. „Betriebe sollten daher genau prüfen, wie hoch ihr individuelles Haftungsrisiko ist.“