Wenn er ein Produkt in sein Portfolio aufnehmen will, sollte ein Vermittler:
– auch bei anderen Medien und Analysehäusern nachprüfen um festzustellen, ob die ihm angebotene Produktanalyse sich nicht einseitig von anderen Ergebnissen abhebt.
– hellhörig werden, wenn überdurchschnittliche Provisionen mit auffällig guten Analysen einhergehen.
– sehr wachsam werden, wenn Promis zu Werbezwecken eingesetzt werden.
– nachfragen, ob der Anbieter immer denselben Steuerberater oder Rechtsanwalt für seine Gutachten in Anspruch nimmt.
– sich nachweisen lassen, dass die Gutachten gemessen am Emissionsvolumen ausreichend hoch versichert sind.
– in jedem Falle eine Auskunftsvereinbarung mit dem jeweiligen Gutachter sowohl für den Vermittler wie auch für den Kunden verlangen.
– sich die Meinung eines zusätzlichen Experten einholen, wenn auch nur die geringsten Restzweifel zu einem Gutachten bleiben.
Kritische Prüfung dokumentieren
Nimmt sich der Berater dies zu Herzen, und dokumentiert er dieses Vorgehen, so kann er sich sicherlich mit einem guten Gewissen an die Vermittlung machen. Trotzdem kann es zu Schäden kommen. Etwa wenn der Anbieter sein Produkt nicht beherrscht, ungeplante Veränderungen im Markt eintreten oder sogar kriminelle Machenschaften im Spiel sind.
Ist der Anbieter im Schadenfall nebst seiner Gutachter monetär oder physisch nicht mehr greifbar, steht schnell der zurückgelassene Vermittler im Feuer. Für diese Fälle ist ihm eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung beruflich vorgeschrieben. Er sollte immer wieder von Zeit zu Zeit von einem spezialisierten Makler überprüfen lassen, ob sie in Umfang und Deckungshöhe ausreicht.
Umso mehr, wenn er Produkte aus anderen als den bislang versicherten Bereichen aufzunehmen gedenkt. Mit einer zusätzlichen Straf-Rechtschutzversicherung ist er – sofern er die vorgenannten Grundregeln beachtet – noch weiter auf der sicheren Seite. Dafür sollte er sich durch einen Fachmakler umfassend beraten lassen und dessen Rat auch umsetzen.
Über die Autoren: Dr. Johannes Fiala ist als Rechtsanwalt in München tätig. VSH-Experte Ralf Werner Barth ist Vorstand der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) und Geschäftsführer der Conav Consulting.
Fotos: Shutterstock / Ralf Werner Barth / Dr. Johannes Fiala