Haftungsrisiken in der BU-Beratung – Top 5 der häufigsten Vermittlerfehler

Innerhalb der Versicherungsbranche ist eine Vermittlerhaftung häufig auf Fehler in Berufsunfähigkeitsangelegenheiten zurückzuführen. Das beginnt bereits bei der Wahl des richtigen Vertrages, bis hin zur Begleitung des Versicherungsfalles. Gastbeitrag von Björn Thorben M. Jöhnke, Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Björn Thorben M. Jöhnke, Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
„Tritt der Versicherungsfall ein, so muss der Vermittler entscheiden, ob der im Berufsunfähigkeits-Leistungsfall unterstützen kann und darf.“

Fehler in der BU-Beratung sind oft vermeidbar, sofern Kenntnis der aktuellen Produktlandschaft und der aktuellen Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit vorhanden ist. Folgend sollen lediglich kurze Auszüge der meisten Fehlerquellen aufgezeigt werden.

Top 1: Beratung zur Arbeitsunfähigkeit
Bevor eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit beim Versicherungsnehmer eintritt, beginnt diese Phase meist mit einer Arbeitsunfähigkeit.

Hierzu gibt es mehrere Absicherungsmöglichkeiten und Versicherungsprodukte, nämlich vom KTG bis hin zu diversen Kombinationsprodukten. Diese Möglichkeiten sollten in einer BU-Beratung mit dem Kunden explizit angesprochen werden.

Top 2: Der richtige Versicherungsvertrag
Sodann muss der richtige Versicherungsvertrag mit einem passenden Bedingungswerk für den Kunden gefunden werden. Dieses muss zu dem jeweiligen Versicherungsnehmer passen und seinen Wünschen entsprechen, die vorher selbstredend ermittelt werden müssen.

Auch hier gibt es viele unterschiedliche Klauselwerke, die mit dem Kunden im Einzelnen besprochen werden sollten.

Seite zwei: Vorsicht bei Vergleichsangebot des Versicherers

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments