Top 3: Der Leistungsantrag „BU“
Tritt der Versicherungsfall ein, so muss der Vermittler entscheiden, ob er im Berufsunfähigkeits-Leistungsfall unterstützen kann und darf.
Hierbei gilt es ebenfalls rechtliche Fallstricke zu beachten, denn nicht selten sind Grenzen zur unerlaubten Rechtsberatung überschritten. Dieses muss jedoch im Einzelfall betrachtet und geprüft werden.
Top 4: Vergleichsangebot des Versicherers
Prüft der Versicherer den Versicherungsfall, so kommt es nicht selten vor, dass ein Angebot zur Abgeltung des Versicherungsfalls oder gar des Versicherungsvertrages übersendet wird, ohne einer Anerkennung einer Berufsunfähigkeit.
Spätestens an dieser Stelle ist Vorsicht geboten und juristischer Rat einzuholen, bevor ein solches Angebot vom Kunden unterzeichnet wird.
Top 5: Die Nachprüfung des Versicherers
Bezüglich der Nachprüfungsverfahren waren die Gerichte sehr geschäftig.
Die neu aufgenommenen Tätigkeiten des Versicherten sollten genauestens überprüft werden, ob überhaupt die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit noch vorliegen. Dieses ist nicht einfach, was auch die Menge der Urteile aufzeigt.
Fazit für die Praxis der Versicherungsvermittler
Vermittler sollten vorgenannte Punkte im Rahmen der BU-Beratung stets beachten und im Zweifel juristischen Rat einholen um nicht in die Gefahr einer Haftung zu gelangen.
Auch dabei sollte auf erfahrene BU-Spezialisten zurückgegriffen werden, denn es gilt die rechtliche Fallstricke zu jedem der vorgenannten Beratungsstadien zu beachten.
Der Autor Björn Thorben M. Jöhnke ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB.
Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
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