Im Falle eines Diebstahls greift die Handyversicherung nur sehr selten, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Besitzer einer solchen Police sollten daher nicht auf eine Kostenerstattung hoffen. Als Grund nennen die Verbraucherschützer die hohen Anforderungen der Versicherer an die Aufbewahrung der Mobiltelefone.
![Handyversicherung](https://www.cash-online.de/wp-content/uploads/2017/03/Handyversicherung.jpg)
Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, häufen sich im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen Fälle, in denen nach einem Handydiebstahl kein Ersatz von der Versicherung geleistet wurde, obwohl bei Abschluss des Vertrages anderes suggeriert wurde.
Versicherungsschutz meist nur bei „persönlichem Gewahrsam“
Grund dafür sei, dass fast alle Versicherer den Diebstahlschutz nur dann bieten, wenn der Versicherte das Mobiltelefon im „persönlichen Gewahrsam mitgeführt“ habe. Das bedeute, man müsse das Mobiltelefon so nah am Körper tragen, dass ein Diebstahlversuch jederzeit bemerkbar werde.
So sei es demnach bei gut besuchten Veranstaltungen und in vollen Bussen oder Bahnen ungenügend, das Telefon in der Hand- oder Hosentasche zu tragen – auch wenn gelegentlich überprüft werden, ob das Handy noch da sei.
„Die Rechtsprechung verlangt, dass beispielsweise eine Handtasche mit einem Schloss gesichert werden muss, oder der Versicherte glaubhaft machen kann, dass seine Hand ständig auf der Tasche lag. Nur dann können Ansprüche geltend gemacht werden“, erläutert Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams bei der Verbraucherzentrale Hamburg.
„Handyversicherung bietet keinen tatsächlichen Nutzen“
Allerdings bewahren laut Verbraucherzentrale 77 Prozent der deutschen Handybesitzer ihr Telefon im öffentlichen Raum nicht so auf, dass ein Diebstahl von der Versicherung gedeckt werde. Das gehe aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Marktwächters Finanzen hervor.
Laut Klug sei es realisätsfern, von den Versicherten zu erwarten, ihre Handtasche mit einem Schloss zu schützen. Daher gäbe es kaum Szenarien, in denen eine Handyversicherung einen tatsächlichen Nutzen biete. „Denn bei Raub oder Einbruchdiebstahl haftet in der Regel die Hausratversicherung – und die zahlt im Gegensatz zu vielen Handyversicherungen sogar den Neuwert und nicht etwa den Zeitwert des Geräts“, meint Klug. (jb)
Foto: Shutterstock
Mehr aktuelle Beiträge:
Marktwächter auf dem Prüfstand
Fehlerhafte Steuererklärung: Versicherungsbeiträge trotzdem abzugsfähig?