Die Hannoversche Lebensversicherung hat das Produkt- und Leistungsspektrum ihrer Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) überarbeitet.
So wurde unter anderem die Tarifstruktur der neuen SBU vereinfacht: Es gibt jetzt drei Tarife, beginnend mit dem Basistarif „Premium“, der bereits einen umfassenden Schutz bei Berufsunfähigkeit bietet. Darauf aufbauend leistet der Tarif „Premium Plus“ zusätzlich bei Arbeitsunfähigkeit. Der „Premium Exklusiv“ Tarif ergänzt darüber hinaus einen finanziellen Schutz bei schwerer Krankheit oder schwerer Beeinträchtigung sowie weitere Anpassungsmöglichkeiten im Rahmen des Zukunftspaketes.
Alle Tarife enthalten neue Leistungen bei Verlust der Grundfähigkeiten (sehen, sprechen, hören) und einer Verbesserung der Zahlungen für eine Wiedereingliederung oder Umschulung. Umfassende Nachversicherungsgarantien stellen sicher, dass der Versicherungsschutz sich flexibel dem sich ändernden Absicherungserfordernissen im Laufe des Lebens anpasst.
Der „Premium Exklusiv“ inkludiert auch Leistungen bei schwerer Krankheit wie Krebs oder bei Rollstuhlbedarf. Kunden mit dieser Absicherung erhalten auch eine Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung bei Geburt eines Kindes oder bei Immobilienerwerb ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung.
Vertriebsunterstützung ausgeweitet
Dank des BiPRO-Webservices werden die erforderlichen Kundendaten schnell und unkompliziert in das Verwaltungssystem der Vermittlerinnen und Vermittler eingespielt. Auch sind digitale Voranfragen und einiges mehr möglich.
Zudem baut die Hannoversche Leben ihren B2B-Kanal weiter aus und hat das Vertriebsteam deutlich erweitert. Vermittler und Vermittlerinnen haben jetzt einen persönlichen Ansprechpartner, der alle Anliegen – etwa bei der Antragsprüfung – kompetent und schnell klärt. Das Ziel ist es, Vermittlerinnen und Vermittler maximal zu entlasten, damit sie mehr Zeit für das Wesentliche haben: die Beratung ihrer Kunden.
Zweitmeinung wird mitbezahlt
Sollten die Hannoversche Lebensversicherung einmal der Auffassung sein, einen Leistungsantrag abzulehnen, beteiligt sie sich an den Kosten einer Zweitmeinung, etwa durch Verbraucherschützer oder Versicherungsberater. Nach Angaben des Versicherers handelt es sich hierbei um Zusatzleistungen, die Vermittlerinnen und Vermittler im Beratungsgespräch auch als Mehrwert für ihre Kunden einbringen können.