Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Berufung eines Schiffsfonds von Hansa Treuhand gegen ein Urteil des Hamburger Landgerichts in Sachen Rückforderung von nicht gewinnbezogenen Ausschüttungen zurückgewiesen (Az.: 11 U 42/14).
Hintergrund: Im Januar hatte das Landgericht mehrere Klagen geschlossener Schiffsfonds des Initiators gegen Zweitmarktfonds abgewiesen, in denen es um die Rückforderung von Ausschüttungen ging.
Das Landgericht vertrat die Ansicht, dass die Rückforderung in vollem Umfang unberechtigt ist. Die entsprechende Klausel im Gesellschaftsvertrag sei derart überraschend, dass ein Anleger damit nicht rechnen konnte. Das Oberlandesgericht hat sich jetzt dieser Auffassung angeschlossen.
Keine Revision zugelassen
Hermann Ebel, Vorstand und Inhaber von Hansa Treuhand, wollte das Urteil gegenüber Cash.Online nicht bewerten. „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass unsere Gesellschafterverträge klar geregelt sind“, sagte er.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Allerdings kündigte Hansa Treuhand an, dass die klagenden Schifffahrtsgesellschaften Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesgerichtshof einlegen werden.
Unklar ist gegenwärtig, ob die betroffenen Schiffe insolvenzgefährdet sind, sollten die Schiffsfonds letztinstanzlich verlieren. (kb)
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Foto: Hansa Treuhand