Die Hanse Merkur hat ihr Tarifkonzept für Reiseversicherungen überarbeitet und bietet ab dem 10. Dezember 2024 erweiterte Leistungen und eine vereinfachte Struktur an. „Das neue Konzept macht unsere Produkte schlanker, verständlicher und gleichzeitig noch leistungsstärker“, erklärt Katrin Rieger, Bereichsdirektorin Reisevertrieb Deutschland. Die Anpassungen basieren auf Rückmeldungen von Partnern und Kunden und sollen sowohl Reisenden als auch Vertriebspartnern zugutekommen.
Verbesserte Leistungen für Reisende
Zu den Neuerungen zählen zusätzliche versicherte Ereignisse in der Reise-Rücktrittsversicherung, etwa die unerwartete Pflegeaufnahme eines Kindes, eine Heimplatzzuweisung oder ein abgelehntes Visum. Auch in der Reiseabbruch-Versicherung gibt es Verbesserungen: Feuer am Urlaubsort gilt nun ebenfalls als versicherter Grund.
Die Reisegepäck-Versicherung bietet zudem eine höhere Entschädigungsgrenze für elektronische Geräte wie Smartphones und Tablets – diese wurde auf 750 Euro angehoben. Luxusreisende profitieren von höheren Reisepreisgrenzen: Abschlüsse sind nun bis zu 20.000 Euro möglich, sowohl für Einzelreisen als auch für Jahresversicherungen.
Selbstbehalt und Familienregelung vereinfacht
Eine weitere kundenfreundliche Änderung betrifft die Selbstbehaltregelung: Der Mindestbetrag von 25 Euro entfällt, der Selbstbehalt bei ambulanten Behandlungen beträgt nun pauschal 20 Prozent des Schadens. Außerdem wurde die Familiendefinition in der Jahresversicherung angepasst: Kinder bis zum 26. Geburtstag können künftig mitversichert werden.
Klare Strukturen und neue Namen
Die Tarife wurden auch strukturell optimiert. So wird künftig nicht mehr zwischen Flug- und Schiffsreisen unterschieden, die Prämien sind einheitlich. Auch Last-Minute-Tarife gelten nun für Schiffsreisen sowie Auto-, Bahn- und Busreisen. Die Bezeichnungen der Versicherungsprodukte wurden vereinheitlicht: Der „5-Sterne-Premium-Schutz“ heißt nun „Reiseschutz Platin“, der „4-Sterne-Komfort-Schutz“ wurde in „Reiseschutz Gold“ umbenannt. Der Begriff „Urlaubsgarantie“ wurde durch das verständlichere „Reiseabbruch-Versicherung“ ersetzt.
Von der Namensänderung unberührt bleibt die Regel, dass Versicherte, die ihre Reise innerhalb der ersten Urlaubshälfte, also maximal innerhalb der ersten acht Tage abbrechen müssen, den kompletten Reisepreis erstattet bekommen.