Haus & Grund Hessen wehrt sich gegen Anti-Leerstands-Gesetz

Foto: Bildagentur PantherMedia / Daniel Wagner
Leere Wohnung (Symbolbild).

Das Bundesland Hessen plant ein Gesetz gegen spekulativen Leerstand in angespannten Wohnungsmärkten. Warum der Immobilien-Eigentümer-Verband Haus & Grund Hessen findet, die Landesregierung sollte "erst vor der eigenen Tür kehren".

„Die Landesregierung liefert selbst die Begründung dafür, warum wir das von ihr geplante Gesetz gegen Leerstand nicht brauchen.“ Das sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, zu den Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bezüglich der Leerstandsquote von Wohnungen in staatlicher Verwaltung oder in der Hand von Landesbeteiligungen. „Bevor sie die privaten Vermieter in die Pflicht nimmt, sollte sie in Sachen Leerstand erst vor der eigenen Tür kehren“, so Ehrhardt in Bezug auf das von Minister Kaweh Mansoori (SPD) geplante Gesetz gegen spekulativen Leerstand in angespannten Wohnungsmärkten.


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Die Aufstellung gehe auf eine Kleine Anfrage der FDP im Landtag zurück. Demnach stehen von 53 Wohnungen im Eigentum des Landes in hessischen Großstädten aktuell zehn leer und das seit mehr als einem Jahr. Nach Angaben des Ministeriums braucht es mehr als ein Jahr, um sie wieder dem Wohnungsmarkt zuführen zu können. Als Ursache nennt es baulich bedingte Gründe durch ausstehende Sanierungsmaßnahmen.

Von 61.015 Wohnungen in Landesbeteiligungen (Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft) stehen demnach derzeit 869 leer. Davon sind in folgenden Großstädten so viele Wohnungen länger als sechs Monate unbewohnt: 237 Wohnungen in Frankfurt (im Schnitt 28 Monate), 21 in Wiesbaden (15 Monate), 231 in Kassel (zwölf Monate), 19 in Gießen (zwölf Monate) und sieben in Hanau (zehn Monate). 

„Geht dem Land nicht anders als privaten Vermietern“

Das Ministerium bezeichne diesen Leerstand als „baulich/projektbedingt“ und weiter: „Zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, die meist zwischen sechs und zehn Monaten dauern, werden unter anderem Ersatzwohnungen benötigt und vorgehalten, was einen temporären Leerstand bedingt. Zum anderen gibt es personenbedingte Gründe (wie zum Beispiel Zwangsräumungen, Erbenermittlungen).“

„Die Zahlen zeigen, dass es dem Land nicht anders als privaten Vermietern geht, die mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben“, so Ehrhardt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Zensus-Ergebnisse von 2022. „Am Stichtag standen 3,9 Prozent der Wohnungen in Hessen leer. Damit liegen wir unter dem Bundesdurchschnitt von 4,3 Prozent. Die Kommunen im Ballungsgebiet Rhein-Main wiesen den geringsten Leerstand auf, den höchsten der ländliche Raum Nord- und Osthessens.“ Der Leerstand in Hessen sei eine akzeptable Fluktuationsreserve, die auf einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt üblicherweise bei etwa drei Prozent angesetzt werde.

„Das wollen wir nicht wieder erleben“

„Warum sollten private Kleinvermieter Wohnungen absichtlich leer stehen lassen? Für sie verbindet sich damit kein wirtschaftlicher Reiz“, sagt Ehrhardt. Mit Blick auf das geplante Gesetz gegen spekulativen Leerstand in angespannten Wohnungsmärkten erinnert er an ein ähnliches Verbot, das es bis 2004 gab. „Dieses Verbot erforderte in der Umsetzung einen enormen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zu den Belangen der Wohnraumversorgung stand. Und vor allem entstand eine übergriffige Kontrollatmosphäre, die wir nicht wieder erleben möchten.“

Minister Mansoori definiere in seinem Gesetzentwurf schutzwürdige private Interessen wie laufende Sanierungen oder Erbauseinandersetzungen – nach Abzug all dieser Ausnahmen dürften jedoch nicht allzu viele Wohnungen übrigbleiben, für die es sich lohnt, ein solches Gesetz zu verabschieden und mit dem entsprechenden bürokratischen Aufwand umzusetzen, so Ehrhardt. „Zumal von außen nicht zu erkennen ist, warum eine Wohnung leer steht.“

Ehrhardt bestätigt zwar, dass preiswerter Wohnraum in der Rhein-Main-Region und den Universitätsstädten Mangelware ist. „Das hat aber andere Gründe als Leerstand. Vielmehr muss nun endlich das seit Langem brachliegende Potenzial durch Aufstockung von Gebäuden und Dachgeschossausbau genutzt werden. Wir setzen da auf die vom Land auf den Weg gebrachte Änderung der Hessischen Bauordnung.“ Ein anderer Leerstand sei zudem unübersehbar: die vielen seit der Pandemie ungenutzten Büroräume. Ehrhardt: „Sie müssen jetzt flexibel in Wohnraum umgewandelt werden.“

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