Haus & Grund Hessen übt harsche Kritik an der Verlängerung und Ausweitung der Mietpreisbremse, spätestens zum 1. Juli 2019, in Hessen, wie sie heute von Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir vorgestellt wurde. Landesverbandsvorsitzender Christian Streim nennt dieses Vorhaben „wohnungspolitisch kontraproduktiv, volkswirtschaftlich schädlich und verfassungswidrig“. Außerdem drohe ein erneutes rechtliches Fiasko der Hessischen Landesregierung.
In Hessen läuft die seitherige „Mietpreisbremse“ in diesem Monat aus. Der von Al-Wazir vorgestellte Entwurf zur Verlängerung und Ausweitung der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung umfasst jetzt 31 statt bisher 16 Kommunen aufgrund „angespannter Wohnungsmärkte“.
„hätte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten müssen“
„Minister Al-Wazir hätte auf jeden Fall die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage abwarten müssen, die laut Jahresvorschau bereits für 2019 ansteht“, so Streim. Das gebiete alleine schon der Respekt vor der zeitnahen Entscheidung des obersten Gerichts der Republik.
Drei Verfahren sind anhängig, eines davon als von Haus & Grund unterstützter Musterprozess. Das Land Hessen habe vor dem LG Frankfurt bereits einmal Schiffbruch mit seiner Mietenbegrenzungsverordnung erlitten. Verordnungen zur Mietpreisbremse werden ungültig, falls die bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage vom BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt werden sollte.
Haus & Grund Hessen hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig als „unverhältnismäßig schweren Eingriff in die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) und die Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) der Haus- und Wohnungseigentümer“.
Keine rechtssichere Datengrundlage
Zudem ist die für Hessen geplante Mietenbegrenzungsverordnung bereits in ihrer Ausgestaltung rechtlich hochproblematisch. Der Bundesgesetzgeber fordert nämlich zur Ausweisung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmärkten „eine „tatsächliche statistische Erhebung…, es sei denn zeitnah erhobenes Datenmaterial stehe zur Verfügung“.
Das der neuen hessischen Verordnung zugrundeliegende Datenmaterial ist allerdings veraltet und stammt teilweise von Privatunternehmen, was nicht den gesetzlichen Anforderungen der Ermächtigungsgrundlage entsprechen kann. Selbst das der Mietenbegrenzungsverordnung zugrundeliegende Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt stellt in diesem Zusammenhang selbst fest:
„dass amtliche Mietpreisinformationen in erforderlicher zeitlicher Aktualität und regionaler Auflösung nicht zur Verfügung stehen“. Das vom Gesetzgeber geforderte aktuelle und adäquate Datenmaterial sei also nicht vorhanden und die neue Verordnung habe damit keine ausreichende rechtliche Grundlage, resümiert Streim.
Private Vermieter sorgen für Mietendämpfung – Nettomieten für Dämpfung der Inflation
Mit der Mietpreisbremse würden gerade die kleinen privaten Vermieter gegängelt, die überhaupt noch Wohnraum zur Verfügung stellen wollten und am meisten für sichere Bestandsmieten sorgten. Die Miethöhe liege bei ihnen im Schnitt 2,76 % unter der örtlichen Vergleichsmiete.
In zwei von drei Mietverhältnissen bei privaten Vermietern finde im laufenden Mietverhältnis keine Erhöhung statt. 23,9 % der Mietverhältnisse laufen seit mehr als 10 Jahren ohne Mieterhöhung, in 22,6 % wird ausschließlich bei einem Mieterwechsel die Miete erhöht (Quelle: Vermieterbefragung Haus & Grund Deutschland 2018).
Hinzu kommt die Feststellung des Statistischen Bundesamts vom 21.02.2019, dass die Wohnungsmieten hinter der allgemeinen inflationären Entwicklung zurückbleiben. Dazu tragen maßgeblich private Kleinvermieter bei, die 66 % aller Mietwohnungen stellen und von den drei Vermietertypen, öffentlichen und privaten Wohnbaugesellschaften und privaten Kleinvermietern, die Mieten am geringsten erhöhten.
„In Hessen liegen wir mit 1,7 % Mietensteigerung genau auf Höhe des allgemeinen Index“, sagt Christian Streim zum Abschluss. Exorbitant gestiegen seien dagegen die Betriebskosten. Die öffentliche Hand trage die Hauptverantwortung dafür und solle sich lieber hier um eine Bremse bemühen.
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