„Diese Sache verfolgen wir in mehreren Bundesländern“, sagte Sibylle Barent, Leiterin für Steuer- und Finanzpolitik bei Haus & Grund am Freitag auf Anfrage. Eine Bestätigung vom Gericht gab es zunächst nicht. Der Verband richtet sich damit gegen das von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell zur Neuberechnung der Grundsteuer, das aus Sicht von Haus & Grund verfassungswidrig ist. Weitere Klagen in anderen Bundesländern seien geplant. Das sei allerdings in der Regel erst möglich, wenn die Finanzverwaltungen entsprechende Einsprüche von Betroffenen abgelehnt hätten, sagte Barent.
Ab 2025 soll die Grundsteuer auf neuer Basis berechnet werden. Das hat das Verfassungsgericht vorgeschrieben, weil bislang mit veralteten Grundstückswerten gerechnet wird. Die Bundesländer können selbst entscheiden, wie sie die Steuer künftig erheben. Die meisten von ihnen übernehmen aber das vom Bund vorgeschlagene Berechnungsmodell.
Für die Berechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Dies geht etwa über das Meldeportal Elster, das viele bereits von Steuererklärungen kennen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Laut Bundesregierung soll die Grundsteuer insgesamt nicht steigen. Einige Finanzressorts der Länder teilten mit, dass die Steuer für einige Eigentümer sinken oder steigen kann, die Summe insgesamt aber nicht höher ausfallen soll.
Aus Sicht von Haus & Grund richtet sich die Grundstücksbewertung des Grundes unter anderem zu sehr an der Einkommenssteuer. Der Verband fürchtet hohe Belastungen für Eigentümerinnen und Eigentümer. (dpa-AFX)