Sofern für den Hausbau ein Baukredit in Anspruch genommen werden muss, sollten im Idealfall beide Partner zur Finanzierung beitragen – dies gilt für verheiratete wie unverheiratete Paare. Gegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit sollten sich ebenfalls beide Partner absichern. Da macht der Trauschein keinen Unterschied. Zumal auch für Banken nur die Bonität zählt, nicht der Beziehungsstatus.
Wichtig ist, dass die monatlichen Raten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Bauherren liegen. Ein Massivhaus hat einen guten Wiederverkaufswert und ist damit für die den Kredit gewährende Bank ein Sicherheitsfaktor und für die Eigentümer eine stabile Geldanlage.
Hausbau-Förderungen für Paare mit Kindern
Auch bei Fördergeldern wie dem Baukindergeld spielt der Beziehungsstatus keine Rolle. Entscheidend ist, dass das Paar Kinder unter 18 Jahren hat. Das Baukindergeld steht Familien oder Alleinerziehenden mit einem Kind zu, die noch keine Immobilie besitzen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro im Jahr haben. Für jedes weitere Kind erhöht sich das zu versteuerndes Haushaltseinkommen um 15.000 Euro. Das Haushaltseinkommen setzt sich aus dem Einkommen der Antragsteller zusammen. Dies können Alleinerziehende, verheirate Paare oder Lebenspartner sein.
Wichtig zu wissen: Unverheiratete Paare können gemeinsam Versicherungen, Baukredite und Verträge für Hausbau abschließen sowie Fördergelder beantragen. Sinnvoll ist es, die Eigentumsverhältnisse mit einem Partnerschaftsvertrag und Testament frühzeitig zu regeln. (fm)
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