Zeit und Geld kostet es die Bauherren, wenn dem ausführenden Unternehmen mittendrin die Luft ausgeht. Die neue Vergabe der Bauaufträge an andere Firmen kann Kostensteigerungen mit sich bringen.
Halb so schlimm ist dies, wenn das Bauunternehmen über eine Baufertigstellungsversicherung verfügt. Die trägt die Mehrkosten, die durch die Beauftragung anderer Firmen entstehen können. Unnötig ist die Versicherung, falls das Bauunternehmen eine Fertigstellungsbürgschaft seiner Bank vorweisen kann.
Baugewährleistungsversicherung vor Beginn des Projekts abschliessen
Auch nach Fertigstellung des neuen Eigenheims können Baumängel auftreten. Noch Jahre nach der Schlüsselübergabe stellen Eigentümer Gewährleistungsmängel fest. Der Bauunternehmer haftet fünf Jahre lang.
Doch was geschieht, wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss? Für diesen Fall gibt es die Baugewährleistungsversicherung. Wichtig: Die Versicherung muss der Bauunternehmer vor Beginn des Projekts abgeschlossen haben. (fm)
Foto: Shutterstock
Mehr zum Thema:
Der Schmu mit dem Baukindergeld
Baufinanzierungsberatung: Gut vorbereitet ins Gespräch
BGH: Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen