Wenn unverheiratete Paare ein Haus erwerben oder modernisieren, sollten sie ihre Eigentumsrechte eindeutig klären. Die BHW Bausparkasse gibt Tipps, wie diese Situation rechtlich geregelt werden kann.
Rund 2,9 Millionen Paare leben hierzulande in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Viele von ihnen erwerben zusammen Wohneigentum. Doch anders als bei Ehepartnern fehlen gesetzliche Vereinbarungen, die Rechte und Pflichten eindeutig regeln.
In diesem Fall sollten unverheiratete Paare beim Immobilienkauf vorsorgen, rät die BHW Bausparkasse. Sonst seien im Fall einer Trennung Konflikte und wirtschaftliche Schäden vorprogrammiert.
Grundbucheintrag entscheidend
Thomas Mau von der BHW Bausparkasse betont, dass sich beide Partner als Eigentümer eintragen lassen sollten. „Steht nur ein Partner im Grundbuch, hat der andere keine Eigentumsrechte – selbst dann nicht, wenn er Eigenkapital in die Immobilie investiert“, so der BHW Experte.
Haben unverheiratete Paare ein Baudarlehen aufgenommen, ließen sich im Falle einer Trennung andere Regelungen finden. Die Finanzierung könne in Absprache mit der Bank oder Bausparkasse auch von einem der Ex-Partner allein fortgesetzt werden.
Vertragliche Möglichkeiten
Um Konflikten oder finanziellen Notlagen vorzubeugen, könnten die Lebensgefährten einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen. Eine weitere Option sei, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für den Immobilienerwerb zu gründen.
„Die Partner regeln verbindlich, wer bei einer Trennung in der Immobilie bleibt und wie der andere abgefunden wird“, erläutert Mau. Unverheiratete Paare sollten zudem überlegen, wie die wirtschaftlichen Folgen im Falle des Todes eines der Partner zu bewältigen wären. Eine gute Lösung könne das Testament zugunsten des Lebensgefährten sein. (bk)
Foto: Shutterstock