Die InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group hat mit Wirkung zum 8. Juli 2013 eine Reihe von Bedingungsverbesserungen in den Hausratkonzepten L, XL und XXL umgesetzt.
So wurden die Verbesserungen der aktuellen Muster-VHB 2010, Stand 1. Januar 2013, in alle Konzepte übertragen. Auf Leistungseinschränkungen in Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die in vielen Bundesländern geltende Pflicht zum Einbau und zur Wartung von Rauchwarnmeldern wird durch Interrisk fortan ausdrücklich verzichtet.
Hausrat versichern: Deckungserweiterungen und Erhöhung der Entschädigungsgrenzen
Für die Konzepte XL und XXL gelten ab sofort eine Vielzahl von Deckungserweiterungen sowie deutlich erhöhte Entschädigungsgrenzen, so der Versicherer. So sei zukünftig im Rahmen des XXL- Konzeptes Trickdiebstahl und Kartenmissbrauch bis 10.000 Euro versichert.
Diebstahl am Arbeitsplatz und Online-Phishing seien jeweils bis 3.000 Euro in den XXL-Schutz eingeschlossen. Die Neuerungen und Verbesserungen gelten laut Interriskfür das Neugeschäft und für Bestandsverträge auf der Grundlage der Hausratbedingungen B26 – B28 im Rahmen der Innovationsklausel ab dem 8. Juli 2013. (fm)
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