Die meisten Wohnungseinbrüche ereigneten sich im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen. 149.500 Einbrüche wurden der Polizei in Deutschlands bevölkerungsreichsten Bundesland gemeldet. Wer Opfer eines Einbruchs geworden ist, hat Anspruch auf Entschädigung durch seine Hausratversicherung – dabei sind aber ein paar Regeln zu beachten.
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Verweis auf die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS 2013) mitteilt, seien die Zuwächse bei den Wohnungseinbrüchen in Baden-Württemberg und Thüringen alarmierend (siehe Grafik). Zum beliebtesten Diebesgut gehörten nach Polizei-Erkenntnissen Bargeld, Schmuck und Klein-Elektronik wie Handys und Laptops.
Während der derzeitigen Urlaubssaison hätten Einbrecher wieder Konjunktur, so der GDV, da viele Häuser und Wohnungen oft über zwei, drei Wochen leerstünden. Der Verband empfiehlt, vor Reise-Antritt eine Check-Liste zu führen, die folgende Punkte berücksichtigt:
– Briefkasten von Nachbarn leeren lassen.
– Tageszeitung für die Urlaubszeit abbestellen.
– Licht über eine Zeitschaltuhr steuern.
– Alle Fenster und Türen abschließen.
– Keine Ersatzschlüssel im Außenbereich verstecken.
– Keine Kletterhilfen, wie Leitern oder Gartenstühle, herumliegen lassen.
– Wertsachen wie Schmuck, Wertpapiere oder Bargeld in einem Safe aufbewahren.
– Keine öffentliche Ankündigung des Urlaubs auf Social-Media-Kanälen.
– Keine „Wir sind zwei Wochen verreist“-Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
– Blicksichere Adress-Kofferanhänger verwenden.