Nicht nur Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen, sondern auch Mieter und Mieterinnen, die beispielsweise in einem Hochwasser-Gebiet leben, sollten ihre Hausratversicherung zusätzlich um die Absicherung gegen weitere Naturgefahren (Elementargefahren) – Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch – erweitern. Werden Hausratgegenstände einer Mietwohnung durch Elementargefahren beschädigt oder zerstört, reicht der Schutz über die normale Hausratversicherung allein nicht aus“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Auf die Wohngebäudeversicherung für das betroffene Haus können Mieterinnen in solchen Fällen nicht zählen, da sie nicht bei Schäden am eigenen Hausrat greift, so Boss weiter. Verzichten Mieter auf die Absicherung gegen Elementargefahren, würden sie im Schadenfall auf den Kosten sitzen bleiben, so Boss.
Empfehlenswert sei die Absicherung insofern für alle diejenigen, die über teures Interieur und geringe finanziell Rücklagen für Neuanschaffungen verfügten. „Die eigene finanzielle Situation, die Wertigkeit der eigenen Hausratgegenstände sowie allem voran die Risikosituation des eigenen Wohnorts sind ausschlaggebende Kriterien, die bei der Entscheidung für oder gegen eine Hausratversicherung inklusive Absicherung gegen Elementargefahren Berücksichtigung finden sollten“, rät Boss.
Gleichzeitig gibt Boss aber zu bedenken, dass sich nicht wenige Versicherer aufgrund der Gefahrenlagen vor Ort weigerten, Tarife für bestimmte betroffenen Gebiete anzubieten: „Herrscht am eigenen Wohnort eine hohe potenzielle Gefahrenlage, weigern sich viele Versicherer, Tarife für bestimmte betroffene Gebiete anzubieten und orientieren sich dabei häufig an der sogenannten ‚ZÜRS Geo‘“, sagt Boss.