4. Nachweis über Werte erstellen
Im Schadenfall sei es am Versicherungsnehmer nachzuweisen, dass sich die beschädigten oder gestohlenen Sachen tatsächlich in seinem Besitz befunden haben. Sollte dies nicht möglich sein, könne der Versicherer die Leistung verweigern.
Aus diesem Grund sei es ratsam Hausrat, Quittungen und wichtige Formulare zu scannen oder zu fotografieren. Makler sollten laut Policenwerk einmal im Jahr mit dem Kunden durch dessen Wohnung gehen und vorhandene Bildbeweise aktualisieren.
Vor allem empfehle es sich den Kleidungsbestand zu dokumieren, da für diesen selten Nachweise aufbewahrt werden. Die gemachten Bilder können idealerweise auf einem USB-Stick gespeichert und in einem Bankschließfach gelagert werden, um ihn vor Feuer zu schützen.
5. Gefahrerhöhungen melden!
Eine Gefahrerhöhung ist laut Policenwerk eine Erhöhung der Einbruchgefahr oder anderen versicherten Gefahren durch Abwesenheit, Aufbau von Gerüsten oder Umnutzung.
Diese dem Versicherer zu melden sei eine Obliegenheit des Kunden. Werde eine solche Meldung vergessen könne der Versicherer im Schadenfall die Entschädigung kürzen oder ganz verweigern.
Die Zeiten und Fristen variieren unter den Versicherungsunternehmen, jedoch gelte bei Abwesenheit in der Regel eine Meldepflicht ab 60 Tage. (bm)
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