Hausratversicherung: Diesen Schutz haben Sie im Urlaub

Urlaubszeit ist Einbruchszeit. Dies gilt für die leere Wohnung ebenso wie für das tagsüber ungenutzte Hotelzimmer. Wer eine böse Überraschung bei der Rückkehr vermeiden möchte, der sollte vorsorgen. Ein wichtiger Bestandteil dessen ist die Überprüfung der Hausratversicherung. Worauf es zu achten gilt.

Für viele ist sie die schönste Zeit des Jahres – für Einbrecher*innen leider auch: Besonders in der Urlaubszeit nutzen Kriminelle die Abwesenheit der Bewohner*innen, um in die Wohnungen und Häuser einzubrechen. Mehr als 135.000 Wohnungseinbrüche verzeichnete die Polizeistatistik 2018 in Deutschland.

Mehr als 135 Wohnungseinbrüche 2018 in Deutschland

Zum Schock über den entstandenen Schaden und die gestohlenen Gegenstände kommt dann bei den Betroffenen meist auch gleich die Frage auf, ob und wie ihr Hab und Gut eigentlich versichert ist.

„Wer eine Hausratversicherung hat, kann beruhigt sein. Sie ersetzt die aus der Wohnung gestohlenen Sachen und kommt auch für die Beseitigung der Einbruchspuren auf“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Im Falle eines Einbruchs sollten Betroffene umgehend die Polizei informieren und zeitnah auch ihren Versicherer. „Um den Schaden möglichst schnell geltend machen zu können, empfiehlt es sich grundsätzlich, schon frühzeitig den Hausrat einmal aufzulisten, zu fotografieren und Kaufbelege aufzubewahren. Das hilft beim Erstellen der vom Versicherer geforderten Stehlgutliste“, rät Boss.

Schutz besteht unter Einschränkungen auch im Urlaub

Die Hausratversicherung greift auch im Urlaub. Wird in die Ferienwohnung oder das Hotelzimmer eingebrochen, sind auch dort Hausratgegenstände wie etwa ein Notebook oder die Golfausrüstung, die von zu Hause in den Urlaub mitgenommen wurden, versichert. „Als Hausrat gilt auch im Urlaub alles, was Sie von zu Hause aus mitnehmen, wenn Sie verreisen“, so Boss.

Über diese sogenannte Außenversicherung sind auch Gegenstände, die man mit ins Schwimmbad nimmt, gegen einen Einbruchdiebstahl versichert. Schließt man diese im Spind ein und er wird aufgebrochen, zahlt die Hausratversicherung auch meist in diesem Fall.

Lässt man hingegen Handy und Portemonnaie nur versteckt unterm Handtuch auf der Decke der Badewiese zurück während man schwimmt, und sie werden gestohlen, bekommen Betroffene keine Entschädigung. Es handelt es sich dann um einen einfachen Diebstahl. Dieser ist über die Hausratversicherung grundsätzlich nicht abgedeckt.

 

Foto: Shutterstock

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