Der Sachverhalt: Eine Frau hatte in der Küche ihrer Wohnung einen Braten mit Speiseöl in einem Topf zubereitet. Als sie die Küche verließ, vergas sie, den Topf vom Ceran-Kochfeld zu nehmen. Später stellte sie im Flur sehr dichte weiße Rauchschwaden fest. Offene Flammen waren nicht zu erkennen. Die Einrichtungsgegenstände in ihrer Wohnung wurden durch die massive Rauchentwicklung, Rauchablagerung und den Brandgeruch irreparabel beschädigt. Der Hausratversicherer lehnte die Schadenersatzforderung von rund 70.000 Euro ab.
Zu Recht, urteilte das Landgericht Chemnitz (Az. 5 0 222/2). Nach den vorliegenden Versicherungsbedingungen sei nur Brand versichert. Dieser erfordere ein offenes Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Reine Rauch- und Qualmschäden ohne Brandereignis seien im Versicherungsschutz nicht enthalten.
Dies ist laut Universa häufig vor allem bei älteren Hausratversicherungen der Fall. Am Markt gäbe es allerdings mittlerweile neue und leistungsstärkere Tarifangebote, die hierfür aufkommen. „Solche Tarife sind in jedem Fall empfehlenswert“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der Universa.