Außerdem bestätigt der Versicherer mit sofortiger Wirkung für alle bei HDI berufshaftpflichtversicherten Ärztinnen und Ärzte die Durchführung dieser Impfungen, unabhängig vom vereinbarten Versicherungsumfang. Die Erweiterung soll beispielsweise auch für Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand gelten, die eine Ruhestandsversicherung unterhalten.
Darüber hinaus erweitert HDI nach eigenen Angaben auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Mietsachschadendeckung für vorübergehend zur Behandlung von Corona-Patienten aufgestellte gemietete, geleaste oder gepachtete Zelte.