Der Onlinehandel über Plattformen wie Amazon, Otto oder eBay ist für viele Unternehmen längst Alltag – birgt aber zunehmend rechtliche Risiken. Hintergrund ist die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Dezember 2026 in nationales Recht überführt werden muss. Sie sieht vor, dass künftig nicht nur Hersteller oder EU-Importeure, sondern auch Online-Marktplätze und Händler selbst bei fehlerhaften Produkten haftbar gemacht werden können.
„Nach der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie werden künftig neben den bisherigen Haftungsadressaten unter anderem auch Händler und Online-Marktplätze subsidiär haften“, erklärt Dr. Philipp Horsch, Vorstand für das Geschäftsfeld Firmen und Freie Berufe bei der HDI Versicherung. Im Schadensfall könne also etwa eine Plattform zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie in Bezug auf ein Produkt als Lieferant auftritt.
Erweiterung des Versicherungsschutzes durch „Vendors Endorsement“
Um ihre Kunden auf die veränderte Rechtslage vorzubereiten, hat HDI ihren Betriebshaftpflichtschutz erweitert. Mit dem neuen Zusatzbaustein „Vendors Endorsement“ können Plattformen über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des bei HDI versicherten Händlers mitversichert werden. Die Plattform wird dann als „additional insured“ in den Schutz einbezogen.
Der zusätzliche Versicherungsschutz ist eng definiert. Er gilt ausschließlich für Personen- oder Sachschäden, die durch das über die Plattform verkaufte Produkt entstanden sind. „Darüberhinausgehende Aktivitäten des Mitversicherten sind ausdrücklich nicht abgesichert“, betont Horsch.
Optionale Absicherung für den US-Export
Darüber hinaus bietet HDI optional eine Absicherung für den direkten Export von Produkten in die USA oder nach Kanada an – zwei Märkte, in denen Produkthaftungsansprüche traditionell besonders risikobehaftet sind