Rund 1,87 Millionen Mehrfamilienhäuser in Deutschland befinden sich nach Angaben des Instituts für Demoskopie Allensbach im Privatbesitz. Viele Wohngebäudeversicherungen dürften allerdings nicht mehr dem neuesten Stand entsprechen. HDI hat nun seine Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser an die aktuellen Anforderungen des Marktes angepasst. Produkthighlights wären.
- Mitversicherung von freistehenden Überdachungen/Pergolen, Ladesäulen für E-Mobilität, Fahrradständern, Fahrradgaragen, Aufbewahrungsboxen
- Mehrverbrauch von Frischwasser/Abwasser, Gas, Heizöl und
gespeicherter Energie aufgrund eines Versicherungsfalls - Gebäudebeschädigungen durch Einsätze wegen falschen Alarms von Rauch-/Feuermeldern
- Kosten für Müllentsorgung und Desinfektion / Schäden durch
Mieter (Produktlinie Premium) - Mitversicherung eines Außenpools gegen Feuer- und
Sturm-/Hagelschäden (Produktlinie Premium)
Auch bei den hinzuwählbaren Paketen haben die Hannoveraner etwas verändert: Beispielsweise sind in der Produktlinie Premium alle Nebengebäude bis 300 qm enthalten. Die versicherbare Höchstleistung im Paket Photovoltaik-Ertragsausfall wurde von zehn auf 15 kWp angehoben. Neu ist das Paket Bestleistungsgarantie: Es hebt den Versicherungsschutz der Premium-Linie im Schadenfall auf ein noch höheres Niveau, falls ein Versicherer im deutschen Markt ohne Zusatzbeitrag eine umfangreichere Leistung bietet, als im HDI Produkt angeboten werden kann.
Neu: Bestleistungsgarantie
Die Tarifstruktur und Ermittlung der Versicherungssumme der neuen Wohngebäudeversicherung ist durch den Wegfall diverser Merkmale vereinfacht. HDI nimmt als eine der ersten Versicherungen die ZÜRS-Starkregenzonen in die neue Wohngebäudeversicherung auf, um individuelle Risiken besser einzuschätzen. Auch die Annahmerichtlinien wurden überarbeitet, sodass insgesamt optimierte End-to-End Prozesse hinter dem neuen Produkt stehen.
Herbert Rogenhofer, CEO der HDI Versicherung AG, erklärt: „Neu und interessant für Hausbesitzer ist, dass HDI nun auch die Kosten übernimmt, falls Mieter die Wohnung durch Vermüllung, also das irrationale Horten von Sachen, in einem unbewohnbaren Zustand zurücklassen. Dazu zählen unter anderem Aufräumungs-, Entsorgungs- oder Schädlingsbekämpfungskosten.“