Bewegung in der Frage der Grundrente. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) öffnet sich der Frage, wie zur Finanzierbarkeit seiner Pläne zur Grundrente. Das Nein zur Bedürftigkeitsprüfung bleibt jedoch bestehen. Dafür nennt er erstmals einen Umsetzungstermin.
Hubertus Heil (SPD) hält die Einführung der Grundrente zum 01.01.2021 für möglich. Dies erläutert er nun in einem Interview mit der Berliner Morgenpost. Dort erklärt er auch Bereitschaft zu Kompromissen: „Ich bin gern bereit, darüber zu reden, wie man die Grundrente noch zielgenauer hinbekommt“, sagt er im Gespräch mit den Redakteuren der Funke Mediengruppe.
Damit hält er eins der wichtigsten Reformprojekte der SPD weiter am Leben. Der Machtkampf zwischen den beiden Koalitionsparteien zur Grundrente wird vermutlich einer der Punkte sein, die über den Fortbestand der Großen Koalition entscheiden. Grund dafür ist die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Bedürftigkeitsprüfung, die Heil gemeinsam mit der SPD auszuhebeln versucht.
Der von avisierte Termin besitzt zudem politische Sprengkraft: 2021 wird neben der Bundestagswahl in gleich fünf Bundesländer der Landtag gewählt. Insofern entwickelt sich der Streit über die Grundrente mehr und mehr zur Frage, wie die politische Zusammenarbeit von CDU und SPD künftig aussieht.
„Es gibt bereits eine Bedürftigkeitsprüfung“
Weiterhin verweigert der Arbeits- und Sozialminister indes die seitens der CDU geforderte Prüfung auf Bedürftigkeit. Diese, so wird er von der Berliner Morgenpost zitiert, gäbe es bereits: „Die Grundrente gibt es nicht bedingungslos. Es gibt klare Voraussetzungen: Man muss 35 Jahre gearbeitet haben.“ Hierzu, so Heil im Gespräch mit der Funke Mediengruppe weiter, zählen auch Erziehungs- und Pflegezeiten.
Aus diesem Grund schließt er weitere Auflagen aus, die an den Anspruch auf Grundrente geknüpft sind. Ziel sei es nicht, so Heil abschließend zum Thema, ein „Bürokratiemonster“ zu schaffen.
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