Der Bundestag hat ein von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eningebrachtes Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung verabschiedet, das die Qualität von Hilfsmitteln wie Windeln, Prothesen, Hörgeräten und Rollstühlen verbessern soll.
Patienten haben künftig ein Recht auf bessere Qualität bei Hilfsmitteln wie Windeln, Kompressionsstrümpfen, Schuheinlagen, Prothesen, Hörgeräten oder Rollstühlen. Zudem soll Therapeuten bei medizinischen Behandlungen wie Krankengymnastik oder Massagen sowie bei der Behandlung von Sprech- und Sprachstörungen mehr Verantwortung übertragen werden.
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Viele Menschen in Deutschland sind nach einem Unfall oder einem Schlaganfall auf Gehhilfen oder auf Krankengymnastik und Motorikübungen angewiesen.
Häufige Klagen waren Anlass für die Neuregelungen
Diese Hilfen sind bisher nicht immer auf dem aktuellen Stand gewesen. Anlass für die Neuregelungen waren häufige Klagen darüber, dass die gesetzlichen Krankenkassen aus Kostengründen schlechte Qualität bei Windeln für Patienten mit Blasenschwäche anboten.
Heilmittel sind medizinische Behandlungen, die von Vertragsärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden. Zu den Heilmitteln zählen die Anwendungen der Physiotherapie wie Krankengymnastik oder Wärmebehandlungen sowie der Logopädie bei Stimm-, Sprech-, und Sprachstörungen, der Ergotherapie bei Störungen der Motorik oder der Sinnesorgane und der podologischen Therapie bei Störungen an Füßen aufgrund einer Zuckererkrankung.
Hilfsmittel sind (technische) Gegenstände, mit denen gesundheitliche Defizite ausgeglichen werden sollen – von der Inkontinenzhilfe (Windeln, Katheder) über Prothesen bis hin zu Rollatoren und Rollstühlen. (dpa-AFX)
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