Die Betroffenen sollen demnach entweder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen oder in Verträge, die das gleiche Leistungsspektrum abdecken.
Die von Heil geplante Vorsorgepflicht solle nicht nur für alle künftig Selbstständigen gelten. Sie würde auch alle Freiberufler erfassen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens unter 35 Jahren und nach derzeitigem Recht nicht versicherungspflichtig sind, so das Portal. Nach Heils Plänen würden auch nebenberuflich tätige Selbstständige in die Versicherungspflicht einbezogen – nicht aber geringfügig Tätige mit bis zu 450 Euro Einkommen im Monat.
Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums teilte dazu am Montag lediglich mit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeite aktuell an einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung, die nicht anderweitig abgesichert sind. „Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten.“ (dpa-AFX)