Heinz (BVK): „Taping wirft nicht unerhebliche Fragen auf“

Das Taping ist beschlossene Sache. Während viele Makler noch miteinander diskutieren, nimmt Cash.Online die Entscheidung zum Anlass und fängt Stimmen aus der Branche ein. Als Nächster äußert sich Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Michael H. Heinz, Vorsitzender des Bundes der Versicherungskaufleute (BVK)

Was halten Sie von der Entscheidung für Taping?

Wir sehen die Pflicht alle Beratungsgespräche aufzuzeichnen und diese zehn Jahre aufzubewahren sehr kritisch.

Dieses sogenannte Taping bedeutet nicht nur immensen Aufwand und verursacht hohe Kosten, sondern es wirft auch nicht unerhebliche Fragen auf, so beispielsweise was noch aufzeichnungspflichtige Finanzanlagenberatung ist und wo eine nicht mehr aufzeichnungspflichtige Versicherungsvermittlung anfängt.

Dient diese Entscheidung neben dem Verbraucherschutz auch dem Vermittler, indem Dokumentation und Rechtssicherheit auf beiden Seiten steigen?

Der verbraucherschutzrechtlichen Dokumentation kann auch damit entsprochen werden, dass diese schriftlich erfolgt. Bei dieser – übrigens seit Jahren bewährten Methode – sehen wir Maß und Mitte gewahrt und Verbraucher können schwarz auf weiß nachlesen, was dokumentiert worden ist.

Welchen Schritt erwarten Sie als Nächstes in Sachen Regulierung?

Zur Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II liegt jetzt ein überarbeiteter Referentenentwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung vor.

Erfahrungsgemäß erfährt diese im parlamentarischen Verfahren noch einige Änderungen, so dass man zurzeit nicht genau sagen kann, welche Änderungen noch aufgenommen werden.

 

Foto: BVK

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