Grundförderung und Boni
Künftig soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen geben, für alle Wohn- und Nichtwohngebäude.
Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden – das soll gelten für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40 000 Euro pro Jahr, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist.
Geschwindigkeitsbonus
Zusätzlich ist ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geplant, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2028 an soll dieser Bonus um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Bonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.