Höhe der Förderung
Grundförderung und Boni sollen laut Eckpunkten kombiniert werden können, aber nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollen bei 30 000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus liegen – der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt also 21 000 Euro. Derzeit gibt es etwa beim Einbau einer Wärmepumpe eine Förderung von bis zu 40 Prozent, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 60 000 Euro pro Kalenderjahr liegen – das gilt für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Der Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus liegt damit bei bis zu 24 000 Euro. In einem Mehrparteienhaus sollen sich die förderfähigen Kosten je weitere Wohneinheit erhöhen, wie es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums heißt. Bei Nichtwohngebäuden sollen demnach Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl gelten. Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können weiter Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragt werden – also etwa für die die Dämmung der Gebäudehülle.
Die maximal förderfähigen Investitionskosten für solche Effizienzmaßnahmen liegen laut Ministerium bei 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt – und bei 30 000 Euro ohne Sanierungsfahrplan. Neu sei: die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen können miteinander verbunden werden. In der Summe gelte dann eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90 000 Euro. Das sei eine Verbesserung.
Kredite über die KfW
Neben Investitionskostenzuschüssen sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden. Diese sollen alle Bürgerinnen und Bürger bis zu einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 90 000 Euro in Anspruch nehmen können – für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Das Angebot solle in der aktuellen Hochzinsphase dabei helfen, die finanzielle Belastung durch einen Heizungstausch zeitlich zu strecken und zu verringern, so das Ministerium.
Kritik an den Eckpunkten
Besonders in der Kritik steht die Vorgabe, dass den Geschwindigkeitsbonus nur selbstnutzende Eigentümer bekommen sollen. Warnecke kritisierte, vermietende Eigentümer sollten deutlich schlechter gestellt werden. „Das sollte die Regierung schnellstens ändern und beide Eigentümergruppen gleichbehandeln.“ Das forderte auch Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Der Geschwindigkeitsbonus sollte auch für den vermieteten Bereich gelten und damit Mieterinnen und Mietern zugutekommen. Siebenkotten sagte weiter, zentral sei eine ausreichende Ausstattung des Förderprogramms: „Daher sollten die Fördermittel für die energetische Sanierung auf 25 Milliarden Euro pro Jahr angehoben und verstetigt werden.“ Nach Plänen der Koalition sollen im kommenden Jahr für die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude rund 19 Milliarden Euro ausgegeben werden. Der Bundesverband Wärmepumpe kritisierte, die maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch sollten auf 30 000 Euro halbiert werden. Dies würde neue Unsicherheiten auslösen, ob sich die Investition im eigenen Fall auch lohne. Die förderfähigen Kosten sollten künftig bei 45 000 Euro bei einem Einfamilienhaus liegen. Das forderte auch der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie – andernfalls könnten die Bürgerinnen und Bürger trotz höherer Fördersätze unterm Strich weniger Förderung erhalten.(dpa-AFX)