Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der HEP Kapitalverwaltung AG die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nach dem KAGB erteilt.
Die HEP Kapitalverwaltung AG sei ein Spezialist auf dem Gebiet New Energy und habe in der Vergangenheit bereits erfolgreich geschlossene Publikums-AIFs (alternative Investmentfonds) sowie geschlossene Spezial-AIFs mit Anlageziel Erneuerbare Energien konzipiert und verwaltet, teilt das Unternehmen mit.
Vertrieb auch über freie Vermittler
Mit der Voll-Lizenz würden dem Unternehmen neue Vertriebswege geöffnet, denn künftig können Anleger Anteile der AIFs von der HEP Kapitalverwaltung AG – über Banken und Vermögensverwaltungsgesellschaften hinaus – auch über freie Finanzvermittler erwerben, die auf Basis von Paragraf 34f Gewerbeordnung tätig sind.
„Nach der Registrierung unserer Kapitalverwaltungsgesellschaft im März 2014 und der organisatorischen und personellen Verstärkung der vergangenen Jahre war die Voll-Lizenz der nächste konsequente Schritt“, sagt Thorsten Eitle, CEO von HEP. „Mit der BaFin-Gestattung und der Bestätigung der hohen Standards in unserem Haus ist der Weg frei für unsere strategischen Wachstumsziele“, so Eitle weiter.
Weiterer Solar-AIF für Privatanleger geplant
Im Zuge der BaFin-Gestattung sei die Unternehmensstruktur auf eine noch breitere Basis gestellt worden. „Diese zusätzlichen Kräfte schaffen die Vorrausetzung, die geplante Konzeption eines neuen Solar-Portfoliofonds (AIF) für Privatanleger zügig voranzubringen“, so die Mitteilung. (sl)
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